Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.
Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
Mit zwei zentralen Forderungen für die Verbesserung der Situation von Journalisten und Künstlern sowie bei der Frage, wie lange Inhalte von ARD und ZDF online zur Verfügung stehen dürfen, konnten wir uns gestern in der Enquetekommission durchsetzen. Das ist ein großer Erfolg. Auf Empfehlung der Mitglieder der "Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit" soll die sogenannte Depublikationspflicht aufgehoben werden. Momentan müssen ARD und ZDF viele Sendungen und Filme nach sieben Tagen aus den Mediatheken nehmen.
Heute hat die schwarz-gelbe Koalition nach anhaltenden Protesten an dem völlig verkorksten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung den Tagesordnungpunkt erneut von den Tagesordnungen des Bundestages abgesetzt. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom Tisch ist. Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP. Die Koalition sollte nun endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen.
Was bei dieser Koalition länge währt, wird so richtig schlecht. Datenschützer, Verbraucherschützer und selbst der TÜV lehnen die Stiftung Datenschutz ab. Gegen ihren kärglichen Aufgabenkranz bestehen angesichts der offenen Konkurrenz mit den Aufsichtsbehörden der Länder Verfassungsbedenken. Ihre Satzung macht sie zu einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums und öffnet sie dem ungehinderten Lobbying der Wirtschaft. Dagegen bestehen angesichts der glasklaren Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Aufsicht, deren Tätigkeiten sie berührt, europarechtliche Bedenken.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
Anlässlich der heutigen, letzten Sitzung der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft haben Konstantin und Tabea heute gemeinsam ein kleines Resümee gezogen und die Arbeit der Enquete in den letzten drei Jahren bewertet. Über den weiteren Verlauf der Enquete-Kommission (Vorlage des Endberichtes, Diskussion im Pelum des Bundestages etc.) werden wir hier weiter informieren.
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