Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Nachdem wir gestern bereits die Videos aller Reden bereitsgestellt haben, folgen an dieser Stelle die im Zuge des Kongresses erstellten Graphic Recordings.
Im Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU haben alle Sicherheitsbehörden kläglich versagt – auch die Geheimdienste. Wir brauchen mindestens eine entschiedene Reform der Geheimdienste, einen echten Neustart. Die grüne Bundestagsfraktion arbeitet derzeit an einem umfassenden Konzept zur Reform der Geheimdienste. Wesentliche Elemente der Reform sind eine Neudefinition der Aufgaben der Geheimdienste, ein personeller Neubeginn nicht nur an der Spitze der Behörden, eine rechtsstaatskonforme Neuregelung der Befugnisse, insbesondere der V-Mann-Führung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Außerdem setzen wir uns entschieden für eine Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste ein. In einem Fachgespräch wollen wir die grünen Reformideen gemeinsam diskutieren. Hierzu lädt die grüne Bundestagsfraktion herzlich ein.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Eine ausführliche Zusammenfassung unseres Kongresses hatten wir ja bereits vorgenommen und Euch versprochen, in den nächsten Tagen die Videos aller Reden, die Audiomitschnitte der Workshops und die im Rahmen des Kongresses erstellten Graphic Recordings sowie die Fotos, die auf dem Kongress entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.
Die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und der Union ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während das Grundgesetz die Unabhängigkeit und Staatsferne von ARD und ZDF garantiert, glauben die Konservativen wohl immer noch, dass das für sie nicht so gilt.
Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden. Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwimmen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind auch nach Feierabend durch Smartphones und Tablets erreichbar bzw. checken selbst noch mal eben schnell Mails. Für FreiberuflerInnen existiert diese Grenze oft gar nicht, denn zu schnell könnte man einen Auftrag verlieren. Dass auch vielen Besucherinnen und Besuchern das Thema auf den Nägeln brennt, konnte man am Workshop "Dieser Feierabend ist auf Ihrer Arbeitsstelle nicht verfügbar" - Konsequenzen der ständigen Erreichbarkeit" sehen. Über 40 Leute kamen, um mit uns über die Folgen der ständigen Erreichbarkeit zu diskutieren. Besonders hat mich gefreut, dass sich fast jeder im Raum mal zu Wort gemeldet hat, das fand ich außergewöhnlich.
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