Die Zusammenarbeit der bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei läuft dem Grundgesetz zuwider – das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das […]
Der jüngste IT-Angriff auf das Netz der Bundesregierung zeigt erneut, wie schlecht es um die IT-Sicherheit in unserem Land steht. […]
Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Nachrichtendienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.
Kaum ist ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz in Kraft getreten, geht es der CDU schon nicht mehr weit genug. Mit dem sogenannten "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst vor wenigen Wochen die Erlaubnis, Handys von Asylsuchenden mit ungeklärter Identität überprüfen zu dürfen. Und selbst diese verfassungsrechtlich hochbedenkliche Einschränkung will die CDU nun aufheben. Das ist absurd.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Durch die letzte Änderung der Bundeswahlordnung werden Foto- und Videoaufnahmen in der Wahlkabine verboten. Wer künftig seinen Urnengang mit der Öffentlichkeit teilen will macht seine Stimmabgabe dadurch ungültig. Was bezweckt das Verbot und welche Rolle spielt es für die demokratische Legitimation? Konstantins Einschätzung dazu könnt ihr hier nachlesen.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
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