Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Die „Reporter ohne Grenzen“ haben eine wichtige Entscheidung erstritten. Der NSA-Untersuchungsausschuss, dem allzu oft Ergebnislosigkeit vorgeworfen wurde, darf beanspruchen, dafür mit die Grundlagen gelegt zu haben.

Bei den Nachrichtendiensten brennt die Hütte lichterloh. Der Unwillen und die Unfähigkeit der Großen Koalition aus den Snowden-Veröffentlichungen und der Aufklärungsarbeit des Parlaments die notwendigen rechtsstaatlichen Schlüsse zu ziehen, beschert der geschäftsführenden Regierung Merkel eine Peinlichkeit nach der anderen.

Das Urteil zur Speicherung anonymisierter Verbindungsdaten in der BND-Datei „VerAS“ wird absehbar weitreichende Auswirkungen auch auf andere Datensammlungen haben. Es stellt die technische Aufklärung der Nachrichtendienste und die Anlasslosigkeit der Maßnahmen insgesamt in Frage.

Erst letzte Woche hatte – nach dem Zerwürfnis mit der G-10 Kommission – auch das unabhängige Gremium dem BND die Unkontrollierbarkeit attestiert. Heute erklärt das Bundesverwaltungsgericht die Metadatensammlungen des BND bei dessen Fernmeldeaufklärung für rechtswidrig. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Dienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.

Man wartet gespannt, was noch passieren muss, damit die Bundesregierung, der zuständige Staatssekretär im Bundeskanzleramt sowie Union und SPD auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit in Sachen Nachrichtendienste finden.

Den Klägern gebührt unser Dank.

Tags

Comments are closed

Archive