Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Nachrichtendienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.
Die letzten Tage und Wochen haben noch einmal verdeutlicht: Sowohl Große Koalition als auch Bundesregierung wollen partout keine Aufklärung des nunmehr seit einem Jahr andauernden Überwachungsskandals. Anders ist die Blockade der Vernehmung des Zeugen Snowden durch den Bundestag und auch die Duckmäuserei des Generalbundesanwaltes nicht zu verstehen. Angesichts der Hinweise Edwards Snowdens, wozu er auszusagen bereit ist, erleben wir ein sträfliches Unterlassen der politisch Verantwortlichen. Die ideologische Verbohrtheit gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und die Ignoranz der Merkel-Regierungen gegenüber Massenüberwachung und Spionage bedrohen Rechtsstaat und Grundrechte nachhaltig. Wenn Angela Merkel nicht als diejenige Kanzlerin in die Geschichtsbücher eingehen will, die unsere Verfassung auf dem Altar der nach Daten gierenden Sicherheitsbehörden opferte, muss sie schleunigst eine 180 Grad Kehrtwende vollziehen.
Was würden wir heute über den NSA-Skandal wissen, wenn nicht eine Handvoll großer Medien wie der Guardian und der Spiegel die Daten von Edward Snowden ausgewertet, eingeordnet und die Öffentlichkeit informiert hätte? Ich denke, wir würden heute nicht von diesem Skandal reden, denn wir wüssten nichts davon. Damit Journalisten investigativ arbeiten können und unbequeme Nachfragen stellen, brauchen sie Informationen – entweder von Informanten oder aber durch Auskunft von offiziellen Stellen. Für letztere brauchen Journalisten in Deutschland gewisse Rechte. Die will ihnen aber die große Koalition nicht so einfach gewähren. Das zeigt sich am Presseauskunftsrecht, das im Koalitionsvertrag nicht auftaucht, obwohl es einst von der SPD drängend gefordert wurde.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.
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