Gerade haben sich SPD, Grünen und FDP auf einen Kompromiss in Sachen Quick Freeze verständigt.
Seit knapp 20 Jahren ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung Gegenstand harscher politischer Diskussionen. Wiederholt haben höchste Gerichte die Speicherung für mit geltendem deutschem und europäischem Grundrecht für unvereinbar erklärt. Dennoch haben die Befürworter unbeirrt an dem Ermittlungsinstrument festgehalten. Den Ermittlungsbehörden, die Rechtssicherheit für ihre tägliche Arbeit brauchen, haben sie damit einen Bärendienst erwiesen.
Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt. Die Strafverfolgung wird effektiviert und den Behörden ein rechtssicheres Instrument an die Hand gegeben. Die Einigung stellt eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolg verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar.
Einziger Wermutstropfen des nun ausgehandelten Kompromisses ist zweifellos, dass die von der Großen Koalition geschaffene, seit Jahren ausgesetzte, bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die gleich von mehreren höchsten Gerichten auf Bundes- und Europaebene für nichtig erklärt wurde und offen verfassungswidrig bleibt, nicht zurückgenommen werden soll.
Diese Leiche einer völlig überholten, Grundrechte negierenden Sicherheitspolitik bleibt also im Keller. Doch wer allen Ernstes glaubt, dass dieses Instrument jemals wieder zum Einsatz kommt und es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch irgendeinen Spielraum gibt, diesen Zombie wiederzubeleben, ist klar auf dem Holzweg.
Ganz im Gegenteil wird die Ampelfraktion den im Koalitionsvertrag vereinbarten, nun endlich eingeschlagenen Weg einer grundrechtsorientierten, die Rechtssicherheit erhöhenden, modernen Sicherheitspolitik konsequent fortsetzen.
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