Gestern und heute haben uns erneut zahlreiche Hiobsbotschaften bezüglich des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals, den wir seit derzeit erleben, erreicht. Zu den jüngsten Enthüllungen des SPIEGEL bezüglich des umfassenden Instrumentariums der US-amerikanischen Nachrichtendienstes NSA zur Infiltrierung von Computern und Mobiltelefonen hat Konstantin heute Stellung genommen.
Eine der zentralen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" war die Einrichtung eines ständigen Internet-Ausschusses im Bundestag. Gleichzeitig forderte die Enquete eine bessere Koordinierung netzpolitischer Fragen auf Seite der Bundesregierung. Letzetes kam nicht, wodurch nun auch die Frage gänzlich ungeklärt ist, welche Zuständigkeit eigentlich ein neuer Internet-Ausschuss hätte. Nachdem dieser ursprünglich heute eingesetzt werden sollte, hat die #GroKo nun einen Rückzieher gemacht - und damit einen grandiosen netzpolitischen Fehlstart hingelegt.
Am Dienstag und Mittwoch (17./18. Dezember 2013) findet die nächste Sitzung der Sonderuntersuchung im Europäischen Parlament zur Massenüberwachung statt. Dieses Mal wird es ein besonderes Highlight: Am Dienstag um 17:15 Uhr wird es eine Live-Schaltung nach Brasilien mit Vanessa Grazziotin, ihres Zeichens Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Massenüberwachung und dem Berichterstatter Ricardo de Rezende Ferraço geben. Darüber hinaus erwarten die Abgeordneten im Europäischen Parlament weitere, sehr spannende Gäste.
Die Reaktion auf die amerikanische Überwachung kann nur auf europäischer Ebene erfolgen. Jan hat am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu einen Gastbeitrag veröffentlich. An dieser Stelle einige Auszüge. Den vollständigen Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der FAZ.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
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