Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Im Kern befand das Bundesverfassungsgericht im Zuge der Proteste gegen die Volkszählung, dass Informationen über Bürger nicht unbegrenzt gespeichert werden können. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht. Es ist bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Aus diesem Selbstbestimmungsrecht entwickelte sich auch das neuere „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“, das vor allem in Fragen von – oftmals verdeckt stattfindenden – Ermittlungen auf Computern und Smartphones eine wichtige Rolle spielt. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals um die NSA und andere Geheimdienste wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
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