Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt mau aus. Datenschutzrechtlich ist das Vertragswerk verheerend. Ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes droht.
Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten endet nach zehn Jahren regulär am 17. Dezember 2013. Im Zuge der Diskussion um den zukünftigen Stellenwert der Bürgerrechte innerhalb der neuen Bundesregierung verweisen wir seit langem auch auf die bislang ungeklärte Frage der Nachfolge des Bundesbeauftragten und kritisieren den insgesamt höchst unwürdigen Umgang der Bundesregierung mit Peter Schaar.
Dass die Bundesregierung, so war es bislang nur Medienberichten zu entnehmen, mitten im größten Ausspäh- und Geheimdienstskandal aller Zeiten ausgerechnet die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten nicht verlängern will, hat allgemein für massives Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Dass das Bundesinnenministerium unter Hans-Peter Friedrich (CSU) nicht bereit ist, die Amtszeit von Peter Schaar auch nicht für eine Übergangszeit bis zur Wahl eines neuen Bundesdatenschützers zu verlängern, war angesichts einer drohenden Vakanz für uns aus keinster Weise nachvollziehbar.
Unsere Kritik richtete sich nicht nur gegen den Bundesinnenminister, sondern auch gegen den bisherigen Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, und die in der Berliner Zeitung angeführten Begründung. Sie machte geradezu sprachlos. Zwar räumte Bosbach ein, dass es um „eine der wichtigsten Personalentscheidungen im neuen Jahr“ gehe, dennoch wolle man die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten nicht kommissarisch verlängern. Trotz der Tatsache, dass „der Datenschutz nicht nur wegen der NSA-Spähaffäre, sondern auch wegen der Debatten über die europäische Datenschutzgrundverordnung in den letzten Monaten eine neue Bedeutung bekommen“ habe, solle das Amt erst „unmittelbar nach der Regierungsbildung“ wieder besetzt werden.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Amt aller Voraussicht nach mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate unbesetzt bleiben soll. Nach einer eingehenden juristischen Überprüfung kamen wir zu dem Schluss, dass ein solches Vorgaben sowohl mit geltendem deutschen als auch EU-Recht in keinster Weise vereinbar wäre. Dass der Minister aufgrund einer persönlichen Animosität durch die Vakanz des Postens bewusst den Zustand einer Kontrolllücke herbeiführt, ist aus unserer Sicht in keinster Weise hinnehmbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt in seiner Entscheidung zur Antiterrordatei noch einmal bestätigt, dass die Datenschutzkontrolle durch einen unabhängigen Beauftragten ein „unverzichtbares Mittel des Grundrechtsschutzes“ sei, insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen, wie sie im Zuge der Ausspäh-Affäre in Rede stünden. Dass diese Kontrolle durch „völlig unabhängige Datenschutzbeauftragte“ durchzuführen sei, hat zudem der Gerichtshof der EU entschieden. Einen Antrag zur Stärkung der Befugnisse und für die vollständige Unabhängigkeit Peter Schaars (pdf) hatten wir vor zweieinhalb Jahren in den Bundestag eingebracht. Geschehen ist nichts. Statt eine notwendige Stärkung des Beauftragten und dessen Unabhängigkeit sicherzustellen, soll nun also das Gegenteil geschehen.
In diesem Zusammenhang ließen die Äußerungen Wolfgang Bosbachs tief blicken: Schaar habe sich in der Vergangenheit teils „sehr einseitig“ gegen Vorhaben wie etwa die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, obwohl diese „mit einem Überwachungsstaat überhaupt nichts zu tun“ hätten. Nicht nur sieht, das wissen wir spätestens seit heute, auch der Generalanwalt des EuGH dies durchaus ein wenig anders, an dieser Wortwahl wird spätestens deutlich: Die Union hat immer noch nicht verstanden, was die Aufgabe eines Bundesbeauftragten tatsächlich ist.
Bereits am 27. November habe ich entschieden gegen das Vorgehen Friedrichs protestiert und die Bundesregierung aufgefordert, die Amtszeit von Peter Schaar zumindest kommissarisch zu verlängern. Darüber hinaus habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die Stelle des Beauftragten zu stärken und die seit langem EU-rechtlich geforderte Unabhängigkeit vom Bundesinnenministerium endlich umzusetzen.
Dass nicht nur die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, sondern auch die SPD mittlerweile die Forderung nach einer kommissarischen Verlängerung unterstützt, ist ebenso richtig wie dringend notwendig. Dass die Bundesregierung gar nicht daran denkt, den Bundesbeauftragten zu bitten, sein Amt wenige Woche bis zur Wahl einer Nachfolge auszuüben, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von mir.
Meine Frage im Wortlaut:
Sind Medienberichte (Süddeutsche Zeitung vom 27. November 2013) zutreffend, es gäbe innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Amtszeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auch nicht so lange kommissarisch zu verlängern bis eine/ein Amtsnachfolgerin/Amtsnachfolger ernannt ist, und wie sieht das Verfahren zur Findung einer solchen Nachfolge konkret aus?
Die Antwort der Bundesregierung:
Das Amtsverhältnis des derzeitigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit endet gemäß § 22 Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 17. Dezember 2013. Der Deutsche Bundestag wählt auf Vorschlag der Bundesregierung den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach § 22 Absatz 1 BDSG mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Nach Amtsaufnahme wird die neue Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zeitnah eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen.
Die Antwort der Bundesregierung hat uns wenige Stunden vor unserem Fachgespräch zum Datenschutz im digitalen Zeitalter und anschließendem Empfang zu Ehren Peter Schaars, in dessen Rahmen wir Peter Schaar seinen Verdiensten angemessen verabschiedet und für seine Verdienste um den Datenschutz und seine engagierte Arbeit gedankt haben. Im Zuge unsere Fachgesprächs haben wir unsere Kritik noch einmal in aller Deutlichkeit vorgebracht, woraufhin sich das Bundesinnenministerium noch einmal veranlasst sah, klarzustellen, dass es keine Bedenken angesichts des eigenen Vorgehens hat.
Ein Sprecher des Ministeriums verteidigte am gestrigen Mittwoch die Entscheidung von Innenminister Friedrich (CSU) mit den Worten, der Minister könne zwar Peter Schaar bitten, im Amt zu bleiben, er müsse es aber nicht. Daher habe sich der Minister dagegen entschieden. Es sei, so ergänzte der Sprecher des Ministeriums noch, dass der Datenschutz in Deutschland nur in der Person von Herrn Schaar stattfände. Innenminister Friedrich scheint also immer noch nicht verstanden zu haben, dass dies in gewissen Bereichen eben doch genau der Fall ist und dem Beauftragten, und eben nur ihm, gewisse Rechte zustehen, die anderen nicht zustehen. Dass dies dem für den Datenschutz zuständigen Minister nicht bekannt ist, ist ebenso tragisch wie vielsagend.
Mit ihrer Antwort dokumentiert die Bundesregierung also nun auch offiziell, dass sie sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg gehen will. Dass heute auch die Benennung einer möglichen Nachfolgerin durch die Union, offenbar auch beim zukünftigen Koalitionspartner, einiges an Verwirrung gestiftet hat, steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
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