Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Das wird wohl auch zunehmend der SPD klar, deren Innenpolitiker nun, trotz einer ziemlich eindeutigen Einigung auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag, auf einmal auffällt, dass „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ geht und es doch angeraten ist, das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Dass sich die Erkenntnis, dass eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung „durch die Debatte um die NSA heikler geworden“ ist, bei den Kollegen der SPD erst nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags durchsetzt, ist natürlich mehr als bedauerlich. Die anhaltende Kritik und der große öffentliche Druck auf die Koalitionäre, der durch höchst zweifelhafte und bis heute nicht zurückgenommene Äußerungen Sigmar Gabriels zur Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zusätzlich verstärkt wurde, dürften bezüglich dieser neuen Erkenntnis sicherlich ihr Übriges getan haben.

Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für Verwirrung gesorgt.

Die Amtszeit von Peter Schaar endet nach zehn Jahren regulär Mitte Dezember. Ein Nachfolger ist derzeit nicht in Sicht. Während die Amtszeit der bisherigen Bundesregierung kommissarisch verlängert wurde, will Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will nun, so war es in der Süddeutschen Zeitung vor einiger Zeit zu lesen, die Amtszeit von Peter Schaar offenbar nicht verlängern – auch nicht für eine Übergangszeit bis zur Wahl eines neuen Bundesdatenschützers. Angesichts der Tatsache, dass wir derzeit den größten Ausspäh- und Geheimdienstskandal aller Zeiten erleben und uns täglich neue Hiobsbotschaften erreichen, ein wirklich starkes Stück.

Die nun von führenden CDU-Innenpolitikern wie dem bisherigen Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, in der Berliner Zeitung angeführte Begründung, macht geradezu sprachlos. Zwar gehe es um „eine der wichtigsten Personalentscheidungen im neuen Jahr“, dennoch wolle man die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten nicht kommissarisch verlängern. Trotz der Tatsache, dass „der Datenschutz nicht nur wegen der NSA-Spähaffäre, sondern auch wegen der Debatten über die europäische Datenschutzgrundverordnung in den letzten Monaten eine neue Bedeutung bekommen“ habe, solle das Amt erst „unmittelbar nach der Regierungsbildung wieder besetzen werden“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Amt aller Voraussicht nach mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate, mitten im größten Ausspäh- und Geheimdienstskandal aller Zeiten, mitten in der Hochphase der Verhandlungen um einen neuen EU-Datenschutzrahmen, unbesetzt bleiben soll.

Auch die weiteren Äußerungen Wolfgang Bosbachs lassen tief blicken: Schaar habe sich in der Vergangenheit teils „sehr einseitig“ gegen Vorhaben wie etwa die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, obwohl diese „mit einem Überwachungsstaat überhaupt nichts zu tun“ hätten. An dieser Wortwahl wird spätestens deutlich: Der amtierende Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist der Union offenbar unliebsam. Allein aus diesem Grund soll seine Amtszeit nicht verlängert werden. Die Union scheint leider immer noch nicht verstanden zu haben, was die Aufgabe eines Bundesbeauftragten ist.

Dieser Umgang der Bundesregieeung mit dem Bundesbeauftragten ist schlicht unwürdig und in keinster Weise den Verdiensten Peter Schaars angemessen. Indem Innenminister Friedrich (CSU) und seine Unionskollegen noch einmal verdeutlichen, dass der dem Innenministerium unterstellte Bundesbeauftragte nicht unabhängig ist, agieren sie, die doch dieser Tage so vehement auf die Umsetzung von EU-Recht pochen, offen europarechtsfeindlich. Durch ihr Vorgehen demonstrieren die Kollegen noch einmal, wie dringend die Loslösung des Beauftragten aus der EU-rechtswidrigen Aufsicht durch das BMI tatsächlich ist. Einen Antrag „Völlige Unabhängigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz“ hatten wir vor zweieinhalb Jahren in den Bundestag eingebracht. Geschehen ist nichts.

Bereits am 27. November 2013 habe ich entschieden gegen das nun bekannt gewordene Vorgehen des Innenministeriums protestiert und die Bundesregierung aufgefordert, die Amtszeit von Peter Schaar zumindest kommissarisch zu verlängern. Darüber hinaus habe ich die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, die Stelle des Bundesbeauftragte zu stärken und die seit langem geforderte Unabhängigkeit vom Innenministerium endlich umzusetzen. Dass nicht nur die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, sondern auch die SPD mittlerweile die Forderung nach einer kommissarischen Verlängerung unterstützt, ist ebenso richtig wie dringend notwendig. Leider hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Tagen nicht zum weiteren Vorgehen noch einmal geäußert. Daher habe ich am Montag eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt.

Meine Frage im Wortlaut:

Sind Medienberichte (Süddeutsche Zeitung vom 27. November 2013) zutreffend, es gäbe innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Amtszeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auch nicht so lange kommissarisch zu verlängern bis eine/ein Amtsnachfolgerin/Amtsnachfolger ernannt ist, und wie sieht das Verfahren zur Findung einer solchen Nachfolge konkret aus?

Über die Antwort der Bundesregierung halte ich Euch auf dem Laufenden. Sie wird uns rechtzeitig zu unserem Fachgespräch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum “Datenschutz im digitalen Zeitalter” erreichen, in dessen Rahmen wir Peter Schaar seinen Verdiensten angemessen verabschieden und für seine Verdienste um den Datenschutz und seine engagierte Arbeit danken werden. Das Fachgespräch kann im Livestream auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion verfolgt werden.

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