Nun liegt er vor, der schwarz-rote Koalitionsvertrag. 185 Seiten stark ist er online abrufbar. Erstmals waren auch während der Koalitionsverhandlungen einzelne Kapitel oder ganze Versionen abrufbar. Was bisher nur – wohl gehütet – in Redaktionsschubladen lag, war plötzlich für Jede und Jeden zugänglich und nachvollziehbar. Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, sind die Zeilen, auf die sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition. Eine Reaktion auf den größten Überwachungsskandal unserer Geschichte findet de facto nicht statt. Dringend notwendige Konsequenzen, zum Beispiel was die Effektivierung der parlamentarischen Kontrolle angeht, scheut man wie der Teufel das Weihwasser. Stattdessen zeigt man mit dem Finger auf die Amerikaner. Die Rolle der deutschen Dienste, das offensichtliche Versagen der deutschen Spionageabwehr? Zu alledem kein Wort.

Diese Konzeptlosigkeit, einer angesichts der Herausforderungen der digitalen Welt mehr als unambitionierten großen Koalition, zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag. Besonders sichtbar wird sie jedoch in den Passagen zum Digitalen Wandel. Was sich im Vorfeld schon abgezeichnet hat, die bewusste Verwendung anderer Begrifflichkeiten, wurde vollzogen. Das Wort Netzpolitik kommt in dem Vertragswerk beispielsweise gar nicht erst vor. Waren die ersten Entwürfe der Unterarbeitsgruppe Digitales noch durchaus ambitioniert, zum Beispiel bei der Schaffung sicherer Kommunikationsstrukturen, beim Breitbandausbau, bei der Wahrung der Netzneutralität, bei der Digitalisierung der Bildungslandschaft, bleibt, von alledem nach nächtlichen Verhandlungen der Vorsitzenden wenig über. Die Herausforderung, den digitalen Wandel in den nächsten vier Jahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aktiv zu gestalten, nimmt man gar nicht erst an.

Schauen wir uns die konkreten Inhalte des nun vorgelegten Vertragswerks einmal an, so ist zum einen positiv hervorzuheben, dass ein Mainstreaming der politischen Aufgabe der Gestaltung des digitalen Wandels vollzogen wird. Sei es beim Verbraucherschutz, der Kulturpolitik oder auch der Demokratiepolitik: Netzpolitische Fragen tauchen in verschiedenen Kapiteln auf. Auch hervorzuheben ist der Versuch, eine digitale Agenda für die kommende Legislaturperiode zu formulieren. Allein sie anspruchsvoll auszugestalten wurde dann leider vergessen. Sie fokussiert sich viel zu einseitig auf rein wirtschaftspolitische Aspekte, von der Förderung von Start-Ups hin zu „Industrie 4.0“.

Diese Themen sind zweifellos auch wichtig, stellen aber gleichzeitig eben nur einen (kleinen) Teil einer umfassenden Digitalen Agenda dar. Das aus einzelnen Textbausteinen wahllos zusammengewürfelte Konzept ist trotz des erwähnten Mainstreamings insgesamt kaum sichtbar. Die politischen Werte, die die Große Koalition bei der Gestaltung des digitalen Wandels antreiben, sind schlicht nicht erkennbar.

Die Angst vor dem Internet, wie sie maßgeblich in der Großen Koalition 2005 bis 2009 vorherrschte, mag zwar, sicher auch als Folge einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema in den letzten Jahren, stellenweise gewichen sein. Das haben wir vor allem den vielen Engagierten in den drei Parteien zu verdanken. Aber das optimistische Bild, das klare und glaubwürdige Bekenntnis zu einem freien und offenen Internet als maßgebliches Ziel der netzpolitischen Arbeit der kommenden Jahre, fehlt. Über allem schwebt die Sicherheit als oberstes Ziel. Zweifellos: Sicherheit, gerade wenn es um den Verbraucherschutz, den Datenschutz und vor allem den Schutz vor staatlicher Überwachung geht, ist heute notwendiger denn je.

Der Koalitionsvertrag versprüht aber eine sicherheitspolitische Denke, die vor allem von Kontrolle, staatlichen Eingriffsmöglichkeiten und der Angst vor Kontrollverlust und zu viel Freiheit geprägt ist. Drei Aspekte sind hier besonders hervorzuheben:

Die Vorratsdatenspeicherung kommt wieder

Bereits im Herbst 2007 von CDU/CSU und SPD eingeführt und im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, will man jetzt die Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten aller 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger nach den Maßgaben der EU-Richtlinie eins-zu-eins wieder einführen.

Zwischenzeitlich von der SPD angedeutete Änderungen, was zum Beispiel Standortdaten oder auch die Dauer der Speicherung angeht, finden sich nicht mehr wieder. Nur bei der sogenannten „Mindestspeicherfrist“ will man sich für eine Herabsetzung auf europäischer Ebene einsetzen. Statt sechs Monate soll zukünftig drei Monate gespeichert werden. Die Möglichkeit, die mit Spannung erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit geltendem EU-Recht vereinbar ist, abzuwarten, wurde genauso wenig genutzt, wie die Möglichkeit, erst den Reformprozess auf europäischer Ebene durchzusetzen und dann eine mögliche Einführung vorzunehmen. Nun rächt sich die Untätigkeit der FDP, die zwar lobenswerterweise eine Wiedereinführung in Deutschland in den vergangenen Jahren verhinderte, aber eben nicht konsequent auf die Aussetzung der zugrundeliegenden Richtlinie hinarbeitete.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages hat Bundeskanzlerin Merkel auch gleich eine sehr schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Die Sheriffs aus CDU, CSU und SPD haben sich durchgesetzt, die Polizeigewerkschaften und Chefs der Sicherheitsbehörden dürfen sich die Hände reiben. Die anlasslose Massenspeicherung unser aller Kommunikation kommt wieder. Sechs Monate lang wird unser aller digitales Leben auf Vorrat gespeichert und die Daten sowohl den Ermittlungsbehörden, unter Hürden, als auch den Geheimdiensten zur Verfügung gestellt. Die Hoffnung, dass der Irrsinn dieses Projekts, diese Umkehr der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung und der damit einhergehende rechtsdogmatische Dammbruch, doch noch angesichts der Enthüllungen der letzten Monate grundlegend überdacht wird, hat sich leider nicht erfüllt.

Dass nicht einmal die Netzpolitiker in der Schlussphase öffentlich versuchten, sich gegen den Griff in die sicherheitspolitische Mottenkiste der Law & Order-Fraktionen in den eigenen Reihen aufzulehnen, lässt für den Stellenwert des Grundrechtsschutz in den nächsten vier Jahren Böses ahnen. Für uns bedeutet dies: Wir können und müssen uns auf einen engagierten Kampf für unsere Bürgerrechte und ein freies und offenes Internet einstellen.

Netzneutralität

Die Frühjahrsdebatte rund um die „Drosselkom“ ist uns allen noch gut in Erinnerung. Nicht nur Volumengrenzen sollten das Nutzungsverhalten verändern, sondern vor allem sollten „Managed Services“ als prioritäre Dienste bevorzugt werden. Ihr Datenaufkommen wäre nicht angerechnet worden und in bestimmten Bereichen wurde extra Bandbreite für diese Services reserviert. Diese Pläne wird auch eine Große Koalition, obwohl sich die SPD hierfür in den vergangenen Jahren vielfach sehr klar eingesetzt hat, nicht stoppen. Statt den Plänen endlich einen Riegel im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und eines offenen und freien Internets, dessen Grundlage die Netzneutralität ist, vorzuschieben, sollen die Pläne von Telekom und Co. sogar legitimiert und „Managed Services“, auch im Endkundengeschäft, explizit erlaubt werden – wenn auch nicht zu viele.

Doch genau hier liegt das Problem: Die Gretchenfrage, wie eine Priorisierung einzelner Dienste ohne eine automatische Diskriminierung anderer Dienste konkret ausgestaltet werden kann, beantwortet man ganz bewusst nicht. Ein tatsächlicher Einsatz für das Prinzip der Netzneutralität, dass den – übrigens auch wirtschaftlichen – Erfolg des Internets wie wir es heute kennen, erst ermöglicht hat, sieht wahrlich anders aus.

Zweifellos: Das Wording klingt zunächst nett, die Folgen für das Internet, wie wir es heute kennen, werden aber weitreichend sein, und zwar zum Negativen. Läuft es gut, bleibt es am Ende beim Status Quo. Abzusehen ist aber eher das Gegenteil, eine Verschlechterung bei der Offenheit und Gleichberechtigung im Internet. Die Weichen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte werden jetzt gestellt, die Große Koalition hat es vertan sich hier eindeutig und ohne Schlupflöcher zur Netzneutralität zu bekennen. Einzig und allein die klare Absage an das sogenannte Deep Packet Inspection und die tatsächliche Durchsetzung kann hoffnungsvoll betrachtet werden, wobei man auch hier im Blick haben muss, ob Diskriminierung auch Netzwerkmanagement einschließt, oder dieses unter vagen Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt.

Urheberrecht

Keine nicht-sicherheitspolitische Debatte stand in den vergangenen Jahren stärker im Fokus als die Ausgestaltung und der zukünftige Umgang mit dem Urheberrecht. Der Reformbedarf ist hier für Jede und Jeden offensichtlich. Bis auf wenige Ausnahmen, allen voran die Deutsche Content-Allianz, die weiterhin für Warnhinweismodelle und Co. streitet, bestreiten ihn mittlerweile selbst diejenigen Interessenverbände nicht mehr, die lange Zeit auf eine rein repressive Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts setzten.

Ist man Optimist, so kann man den Urheberrechtsteil des Koalitionsvertrages mit Lustlosigkeit lesen, kaum ein anderer Teil im Koalitionsvertrag ist so wenig belastbar. Befürchtete Verschärfungen bei der Durchsetzung finden sich immerhin nicht. Ist man Realist und sieht, welche Akteure zukünftig eine stärkere Rolle in dem Politikfeld spielen werden, wie beispielsweise Günter Krings, weiß man bereits, dass die großen Auseinandersetzungen erst in den kommenden vier Jahren auf uns zukommen. Weiß man um die Länge der Auseinandersetzung um eine Reform des Urheberrechts, betrachtet man die durchaus progressiven Handlungsempfehlungen, auf die sich die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ – übrigens fraktionsübergreifend – verständigt hat, so fällt auf, dass jegliche progressive Forderung wie zum Beispiel der zukünftige Umgang mit transformierten Werken (Remix und MashUP) oder die ergebnisoffene Prüfung von Pauschalvergütungsmodellen gar nicht erst angesprochen wird.

Auch Forderungen für den in Kürze anstehenden Reformprozess auf europäischer Ebene werden gar nicht erst formuliert. Konfliktträchtig wird vermutlich die Frage, wie man den „Wert geistigen Eigentums“ stärker in das Bewusstsein der Nutzerinnen und Nutzer rufen will. Informationsbriefe des Internetproviders, die somit eine Art Hilfssherifffunktion erfüllen sollen, sind vermutlich nicht ausgeschlossen. Richtig schwierig wird es bei den Haftungsfragen für Diensteanbieter. Wahrlich gibt es Geschäftsmodelle, die verfolgt gehören, wo man hier aber die Trennlinie ziehen und verhindern will, dass es eine Vorfilterung von Inhalten gibt, um dadurch ggf. Haftungsvorteile zu erhalten, erklären die großkoalitionären Textzeilen leider nicht.

Fazit

Eine Große Koalition bedeutet für eine progressive Netzpolitik, die Stärkung unserer Bürgerrechte und eine überfällige Gestaltung des digitalen Wandels selten etwas Gutes. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag bestätigt diese Befürchtung leider. Auch in den kommenden vier Jahren sind wenige Impulse für ein freies und offenes Netz zu erwarten.

Einzelne Vorgaben des Koalitionsvertrages, wie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, zeigen alleine schon deutlich in eine andere Richtung. Auch ansonsten muss man eher mit Sorge auf die vier kommenden Jahre und den Stellenwert des Bürgerrechtsschutzes schauen.

Der Koalitionsvertrag macht deutlich: Die progressiven Kräfte in den großen Parteien konnten sich leider nur sehr begrenzt durchsetzen, tonangebend sind diejenigen, die in einem freien und offenen Netz eher Bedrohung als Chance sehen. Zahlreiche Grundsatzkonflikte werden in den nächsten Jahren auszutragen sein. Zweifellos finden sich im Koalitionsvertrag auch Themen, wie etwa die rechtliche Klarstellung bei der Störerhaftung, nette kleine Projekte im Rahmen der Digitalen Agenda oder den Formulierungen zum vermehrten Einsatz von OpenData, die Hoffnung machen.

Auch die Aussage, dass noch nie so viel „Digitales“ in einem Koalitionsvertrag stand ist richtig. All das wird jedoch vermutlich die negativen Aspekte kaum überdecken können. Klar ist: Es hätte durchaus schlimmer kommen können. Klar ist aber auch: Vieles hätte auch sehr viel besser werden können. Denjenigen, die weiterhin für eine progressive Gesellschaftspolitik und für ein ebenso freies wie offenes Internet kämpfen, können sich auch in den nächsten vier Jahren auf die eine oder andere Demoteilnahme einstellen.

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