Ab morgen, Dienstag, 27. Mai, verwendet Meta, also Instagram, Facebook und WhatsApp, öffentliche Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys für das Training seiner Künstlichen Intelligenz – ohne vorherige Zustimmung der Nutzenden. Wer seine persönlichen Daten schützen will, muss noch heute Widerspruch einlegen. 

Eine genaue Anleitung gibt es beispielsweise hier: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646

Das Oberlandesgericht Köln lehnte am Freitag im Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen Meta ab.

Konstantin von Notz, Lukas Benner, Obmann im Innenausschuss und Jeanne Dillschneider, Obfrau im Digitalausschuss sehen in dem Beschluss einen Rückschlag für den Schutz personenbezogener Daten und machen auf die vielen Probleme, die durch intransparente Datennutzung entstehen, aufmerksam:

Dass fast zeitgleich mit der abgewiesenen Klage ein weiteres Dringlichkeitsverfahren in Hamburg vorbereitet wird, unterstreicht den Handlungsbedarf in dieser datenschutzrechtlich hochsensiblen Frage. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider hat zurecht darauf hingewiesen, dass der Beschluss des OLG Fragen, insbesondere hinsichtlich besonders sensibler Daten und Daten Dritter, aufwirft und offenlässt.

Dass Meta versucht, durch die Hintertür sämtliche Profilbilder und persönliche Daten für KI-Training zu nutzen, bestätigt die Sorgen vieler Menschen vor der Sammelwut der großen Digitalkonzerne. Für das Gelingen von Innovationen brauchen wir Transparenz und Vertrauen in neue Technologien, sowie umfassende Information der Nutzenden statt nur versteckter Widerspruchsmöglichkeiten. Innovative Nutzung von Daten muss mit der Kontrolle über personenbezogene Daten vereinbar sein.

Wer jetzt die Kontrolle über seine eigenen Daten behalten will, muss heute noch widersprechen!

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