Ohne Debatte hat der Deutsche Bundestag den Antrag der grünen Bundestagsfraktion zur Einführung verbindlicher Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge abgelehnt. Die Große […]
Die Antworten der Bundesregierung auf unsere erneute Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger offenbart, wie wenig ernsthaft sie daran interessiert […]
Die Digitalisierung birgt viele Chancen für Kommunen und den ländlichen Raum. Nutzerfreundliche E- und Open-Government-Angebote, digitale Bildungsangebote im ländlichen Raum und digital gestützte Bürgerbeteiligungen sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürgern in dünner besiedelten Regionen an der Digitalisierung teilhaben zu lassen. Auf dem Weg zu einer größeren Teilhabe- und Chancengerechtigkeit sind allerdings große Anstrengungen nötig. Daher findet am heutigen Mittwoch im Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestags ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ im Raum E 200 im Paul-Löbe-Haus des Bundestags statt.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Am 28.10.2016 veranstaltet die grüne Bundestagsfraktion den nunmehr dritten netzpolitischen Kongress. Der Kongress trägt diesmal den Titel „Für eine Ethik der digitalen Gesellschaft“. Ab sofort findet Ihr alle Infos zum vielfältigen Programm und eine Anmeldemöglichkeit. Neben interessanten Keynotes, Lightningtalks und Workshops erwarten Euch unter anderem auch ein interessantes Rahmenprogramm. Den Abend wollen wir dann erneut gemeinsam in der C-Base ausklingen lassen. Die grüne Bundestagsfraktion und ich würden uns sehr freuen, Euch am 28. Oktober 2016 in Berlin begrüßen zu dürfen!
Wie zuletzt im technikverrückten frühen 20. Jahrhundert erdenkt gerade eine neue Generation von Utopisten die Zukunft der Menschheit. Unternehmer wie Jeff Bezos (Amazon), Larry Page (Google) Elon Musk (PayPal) oder Paul Allen (Microsoft) planen gigantische Wolkenkratzer aus Pflanzen, Marskolonien, Tiefseestädte. Sie versprechen uns Pillen gegen das Alter und das ewige Leben als Mensch-Maschinen-Hybrid. Sie wollen nicht weniger als – eine neue Welt. Sind die Utopisten aus dem Silicon Valley tatsächlich die Retter der Welt oder geht es hier nur um Macht und Profit? Wie ist ihre visionäre Gestaltungskraft mit der Evolution der Zivilgesellschaft vereinbar? Und: Haben die totalitären Experimente des 20. Jahrhunderts das utopische Denken nicht für immer diskreditiert? Der Journalist Gerhard Matzig plädiert für eine Renaissance der Utopie, doch sie darf nicht im Technologischen verharren.
Archive