Die Antworten der Bundesregierung auf unsere erneute Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger offenbart, wie wenig ernsthaft sie daran interessiert ist, die mehr als unbefriedigende Rechtslage zu beseitigen. Wie erwartet, bleiben die Auskünfte wenig aufschlussreich – vielleicht gibt es aber auch tatsächlich nichts weiter zu berichten. Das wäre allerdings erstaunlich, angesichts dessen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Evaluierung seit Jahren ansteht. Und besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass EU-Digitalkommissar Günther Oettinger derzeit seine Pläne für ein entsprechendes und sogar extensiveres Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene offensiv vorantreibt.

Einige wenige Antworten lassen aber doch aufhorchen: So gibt die Bundesregierung nun auf einmal an, dass das zuständige Bundesjustizministerium mit der bereits im Koalitionsvertrag versprochenen Evaluierung des Leistungsschutzrechts begonnen habe. Wann das Ergebnis vorliegen soll – keine Angaben. Fraglich dabei ist, dass ihr laut eigener Aussage quasi keinerlei eigene Erkenntnisse, keine eigens beauftragten Analysen, Bewertungen oder Ergebnisse aus Gesprächsrunden vorliegen. Auf welcher Grundlage die Evaluierung dann ablaufen soll, bleibt ein Geheimnis. Erstaunlich ist zudem, dass EU-Kommissar Oettinger Medienberichten zufolge gerade erst von der Unterstützung durch mehrere Regierungen, unter anderem der deutschen, hinsichtlich seiner Pläne für ein EU-weites Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene gesprochen hat. Laut ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage scheint die Bundesregierung indes jegliche Versprechen, hier Hand in Hand zu gehen, vergessen zu haben und prüft immer noch, was sie von dem ganzen eigentlich halten soll. Spricht die Bundesregierung mit gespaltener Zunge oder soll Oettinger das Ding wuppen, ohne dass sich die Bundesregierung noch einmal die Finger schmutzig macht?

Insgesamt legen die Antworten den Verdacht nahe, dass die Evaluation eher eine pro forma angelegte und tatsächlich wohl noch sehr dünne Akte auf dem Tisch des Bundesjustizministeriums sein dürfte. Die Frage nach der Haltung zu den vielen kritischen Argumenten und nach der Rechtssicherheit ihres Gesetzes bleibt weiterhin unbeantwortet. Auch ansonsten ist man offenbar nicht sehr gut über die rechtlichen Probleme derjenigen unterrichtet, die von diesem Gesetz in der Praxis betroffen sind. Anders lässt sich nicht erklären, dass sie nur „dem Vernehmen nach“ über den Stand gerichtlicher Verfahren zu dem Thema berichten kann. Eine Auseinandersetzung mit all diesen Aspekten ist allerdings mehr als überfällig.

Beim Thema Urheberrecht, so wirkt es, möchte man sich nicht die Finger verbrennen. Nur so kann man die andauernde Zurückhaltung bei den vielen Baustellen auf diesem Rechtsgebiet erklären. Und auch die Antworten geben nicht viel her. Man möchte prüfen, wie auf EU-Ebene ein Ausgleich der Interessen gleich aller Beteiligten hinzubekommen ist. Hoffentlich dauert diese Prüfung nicht so lange wie das Evaluationsvorhaben zum Leistungsschutzrecht.

Hier finden Sie die vollständige Kleine Anfrage und die Antworten der Bundesregierung

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