Heute veröffentlicht der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen 32. Tätigkeitsbericht. Gemeinsam mit meiner Kollegin Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales, habe ich Prof. Ulrich Kelber und seinem Team für ihre unermüdliche Arbeit gedankt unsere Erwartungshaltung in Richtung Bundesregierung deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der rasante technologische Fortschritt dieses Jahrzehnts bringt neben vielfältigen Chancen auch große  gesetzgeberische Herausforderungen mit sich. Durch ihre ausgewiesene Expertise sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie sein gesamtes Team auch im vergangenen Berichtszeitraum Garanten für gute Gesetzgebung, einen effektiven Grundrechtsschutz und mehr staatliche Transparenz. Für dieses extrem wichtige Engagement danken wir sehr.

Der 32. Tätigkeitsbericht des BfDI weist einmal mehr auf die herausragende Bedeutung des effektiven Schutzes der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Wandel hin. Während Kritiker häufig noch immer die längst widerlegte Mär vom Datenschutz als Innovationshemmer verbreiten, werden Deutschland und Europa mehr und mehr zum Tonangeber in der grundrechtswahrenden Regulierung neuer Technologien. Hierdurch wird auch eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz erreicht, die zentral für die Nutzung neuer digitaler Angebote und Anwendungen ist.

Die Empfehlungen des BfDI nehmen wir sehr ernst und mahnen an, diese in den zukünftigen und fortlaufenden Gesetzgebungsprozessen noch intensiver zu beachten. Von den zuständigen Ministerien erwarten wir die rasche Umsetzung der bisher noch unbearbeiteten Vorhaben des Koalitionsvertrags. Insbesondere die zeitnahe Etablierung einer effektiven KI-Aufsichtsstruktur, die Schaffung eines zeitgemäßen Beschäftigungsdatenschutzes sowie klare Rechtsgrundlagen und geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz komplexer Datenanalystools durch Polizei und Nachrichtendienste erfordern einen sehr sensiblen Umgang mit personenbeziehbaren Daten.

Auch als Grüne mahnen wir eine baldige Erarbeitung und Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein Bundestransparenzgesetz an. Der Tätigkeitsbericht des BfDI macht deutlich, dass dem ambitionierteren Vorhaben nach wie vor nicht die notwendige Priorität eingeräumt wird. Das Bundesinnenministerium ist nun in der Verantwortung, den Empfehlungen Taten folgen zu lassen.

Wir bedanken uns ausdrücklich und im Namen der gesamten grünen Bundestagsfraktion bei Prof. Ulrich Kelber und seinem gesamten Haus für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangen Jahren. Im Amt des BfDI sehen wir eine entscheidende Anlaufstelle zur Verteidigung unserer Grundrechte und wähnen uns bei der raschen Neubesetzung auf einem guten Weg.

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4 Responses

  1. Ich habe endlich mal was richtig Hoffnungsvolles gelesen, was den Schutz unserer Journalisten und allgemein unserer Privatsphäre als Grundbedingung der persönlichen Freiheit anbetrifft:

    https://www.heise.de/news/Trojaner-Wie-die-Ampel-beim-Schwachstellenmanagement-die-Kurve-kriegen-will-9670572.html

    Wenn wir geheime Trojaner verbieten (insbesondere gegen Journalisten und deren Quellen) – das wäre ja wirklich ein Grund zum Feiern! Viel Glück dabei für Konstantin von Notz und Manuel Höferlin (FDP) !

  2. Was macht die Gesamtüberwachungsrechnung? Wenn Sie es tatsächlich schaffen, MEHR Freiheit (echte Privatsphäre) zu erreichen, statt weniger: es wäre – mit Polen und der Tschechischen Republik zusammen – eine Trendumkehr !
    Da ich gerade Joshua Wongs „Unfree Speech“ zuende gelesen habe, und besorgt auf Israel, die Ukraine, Ungarn&die slowakische Republik, auf Julian Assange und Edward Snowden, gar nicht zu reden vom Schicksal Hongkongs! schaue, kann ich kaum glauben, dass sich bei uns etwas in die freiheitliche Richtung entwickelt (die Geheimdienste die Trojaner verlieren). Es wäre ein so kostbares Zeichen in die gute Richtung!

    Schöne Ostern !

  3. Schade. Vorbei. Es bleibt ein Konjunktiv.
    Kommentar (nicht von mir) auf heise news: „Und ja, schade, dass Beauftragte für den Datenschutz zwar nun endlich unabhängiger geworden sind, wie es die EU gesetzlich erzwang, die Regierungsmehrheit im Parlament aber dennoch scharf schießt, macht ein „unabhängiger“ Datenschützer ihr Probleme, weil er das Recht ernst nimmt … „.
    WARUM ist es nicht Ulrich Kelber geblieben
    warum wird es nun: „Ebenfalls ist sie Direktorin am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Direktorin am Zentrum für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT). Zudem ist sie Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) des Bundesumweltministeriums“ – also sagen wir es, wie es ist: jemand, der unsere Daten benutzen wird ???
    Ich versteh’s nicht.

  4. Patrick Breyer meint, es sei eine gute Wahl. Na dann muss ich es gelten lassen.
    : )
    Und aufmerksam schauen, ob Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wirklich für meine echten opt-outs kämpft, also meine Privatsphäre, als entscheidender Schlüssel der persönlichen Freiheit in unserem KI-smart-grid-Zeitalter, zu retten versucht!

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