Drei Jahre lang haben wir versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, nun sind wir auf der Zielgeraden: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSA-Skandals und der Verwicklung deutscher Geheimdienste hat seine Arbeit beendet. Gemeinsam mit der Linken haben wir die von Edward Snowden enthüllten massiven Spionagetätigkeiten trotz aller Widerstände intensiv aufgeklärt. Konstantins Resümee über die Ausschussarbeit könnt Ihr hier nachlesen.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Nach dreijährigen Snowden-Enthüllungen, anhaltenden Spionage-Affären und Rücktritten von Präsidenten sind die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes dringend reformbedürftig. Doch mit ihrer Geheimdienst-Reform verschlimmbessert die Bundesregierung nur die offenkundigen Rechts- und Strukturprobleme. Unsere Kritik an dem jüngsten BND-Gesetzesentwurf der Großen Koalition hatten Hans-Christian Ströbele und Konstantin bereits vor der Plenumsdebatte geäußert. Statt sich endlich mit der Kernfrage nach dem Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter auseinanderzusetzen, sollen mit dem Entwurf die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Schaffung eines neues Kontrollgremiums versucht die Koalition unliebsame, bestehende Kontrollgremien des Bundestages zu übergehen und hebelt die parlamentarische Kontrolle somit bewusst aus. Hier könnt Ihr Konstantins Rede vom vergangenen Freitag nachschauen.
Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Die Große Koalition legt derzeit eine offen verfassungswidrige Initiative nach der anderen vor. Neben der für heute geplanten Verabschiedung eines neuen Anti-Terror-Pakets, der endgültigen Legitimierung von geheimdienstlicher Massenüberwachung durch die Vorlage eines neuen BND-Gesetzes und flankierenden Vorstößen zur Umgehung parlamentarischer Kontrolle erreicht uns nun ein vierter, massiv grundrechtsgefährdender Vorstoß. Die Pläne zur Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie zeigen die Ambivalenz der schwarz-roten Bundesregierung im Bereich der IT-Sicherheit: Statt digitale Infrastrukturen und private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effektiv zu schützen, soll der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation werden.
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