Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Gegenstand der Anhörung ist das Ansinnen der großen Koalition, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu stärken. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD vor. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir einen eigenen, grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition erarbeitet, auf den wir gleich noch einmal gesondert hinweisen werden. Nach der Anhörung werden wir eine weitere Initiative in Form eines Entschließungsantrags in den Bundestag einbringen.
Vor kurzem hatten wir bereits einen kurzen Ausblick auf die Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres gegeben. Insgesamt wird der Ausschuss bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Die erste Anhörung zum Thema Open Data hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung vom 5. November. Die zweite Anhörung zum Thema E-Health hat am 12. November stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. An dieser Stelle geben wir einen Ausblick auf die kommende Anhörung.
Die diesjährige Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) ist gerade vorbei. Sie fand vom 21. bis 23. November 2014 in Hamburg statt. Neben Anträgen zu den Themen gutes Leben, Freiheit und Außenpolitik sowie zahlreichen Satzungsänderungen lag u.a. auch ein - einstimmig beschlossenen - Antrag "Digitale Selbstbestimmung gewährleisten - Grenzenlose Überwachung stoppen!" der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Medien- & Netzpolitik vor, auf den wir hier noch einmal hinweisen möchten.
Im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch wirtschaftspolitisch ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir daher gerade erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während der jüngsten Debatte wurde die Zerrissenheit der Koalition sehr deutlich. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die Konstantin zur Einbringung unserer Gesetzesentwurfs im Plenum des Bundestages gehalten hat.
Alle reden vom Breitband, wir wollen etwas tun! Immer betont die Bundesregierung die Relevanz des Breitbandausbaus, aber wenn es denn ums Geld für die Förderung geht, dann wird es still. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist nichts für die Breitbandförderung eingestellt. Stattdessen verweist man immer auf die Einnahmen der Frequenzversteigerung („Digitale Dividende 2“), die man investieren wolle. Aber wie viel das wird, wenn man vor allem das Ergebnis noch mit den Ländern teilen und Entschädigungen zahlen muss, weiß kein Mensch. Wir Grüne machen Nägel mit Köpfen und fordern deshalb mit einem Entschließungsantrag zu den Haushaltsberatungen eine Milliarde für den Breitbandausbau. Das ist nebenbei exakt die Summe, die ursprünglich im Koalitionsvertrag drin stand, aber auf den letzten Metern wieder 'rausgeflogen ist.
Im Oktober haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage nun doch entschieden, dass sie in der Google-Suche weiterhin auch mit den Snippets ihrer Texte gefunden werden wollen. Deshalb haben nun auch fast alle in der VG Media vertretenen Verlage eine widerrufliche Einwilligung an Google dazu erteilt, dass Google ihre Verlagsinhalte in Snippets weiterhin wie üblich anzeigen darf – und zwar gratis. Damit ist allzu deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht ein sinnloses Gesetz ist und nicht die von der Regierung erhoffte Wirkung erzielt - als Einnahmequelle für Presseverlage. Das Gesetz hat allerdings die Quelle nicht zum Sprudeln gebracht, stattdessen aber für Rechtsunsicherheit gesorgt und kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen.
In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, für mehr als unbefriedigend. Die Bundesregierung muss angesichts zahlreicher offener Fragen und Ungereimtheiten, aber auch vor dem Hintergrund neuer Ermittlungsergebnisse, die Wiederaufnahme der Ermittlungen forcieren.
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