Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist ein durchaus historisches. Als stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums […]
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht eine zweitägige mündliche Verhandlung Anfang Januar 2020 im Verfahren gegen das BND-Gesetz angekündigt. Das ist eine […]
Drei Jahre lang haben wir versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, nun sind wir auf der Zielgeraden: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSA-Skandals und der Verwicklung deutscher Geheimdienste hat seine Arbeit beendet. Gemeinsam mit der Linken haben wir die von Edward Snowden enthüllten massiven Spionagetätigkeiten trotz aller Widerstände intensiv aufgeklärt. Konstantins Resümee über die Ausschussarbeit könnt Ihr hier nachlesen.
Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Nach dreijährigen Snowden-Enthüllungen, anhaltenden Spionage-Affären und Rücktritten von Präsidenten sind die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes dringend reformbedürftig. Doch mit ihrer Geheimdienst-Reform verschlimmbessert die Bundesregierung nur die offenkundigen Rechts- und Strukturprobleme. Unsere Kritik an dem jüngsten BND-Gesetzesentwurf der Großen Koalition hatten Hans-Christian Ströbele und Konstantin bereits vor der Plenumsdebatte geäußert. Statt sich endlich mit der Kernfrage nach dem Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter auseinanderzusetzen, sollen mit dem Entwurf die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Schaffung eines neues Kontrollgremiums versucht die Koalition unliebsame, bestehende Kontrollgremien des Bundestages zu übergehen und hebelt die parlamentarische Kontrolle somit bewusst aus. Hier könnt Ihr Konstantins Rede vom vergangenen Freitag nachschauen.
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