Angesichts der derzeitigen, massiven Gesetzesverschärfungen in Russland haben Konstantin und Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik der grünen Bundestagsfraktion, das Vorgehen des Kreml scharf kritisiert. Im Vorfeld der Parlamentswahlen verschärft der Kreml unter dem Vorwand der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung drastisch gleich eine ganze Reihe von Gesetzen. Die Auswirkungen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind fatal. Die Verschärfung des Strafrechts greift tief in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Unsere Solidarität gilt all denjenigen, die sich trotz aller Widrigkeiten auch weiterhin für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Russland stark machen. Angesichts der derzeitigen, massiven Gesetzesverschärfungen in Russland habe ich gemeinsam mit Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik der grünen Bundestagsfraktion das Vorgehen des Kreml scharf kritisiert. Russland hat einen weiteren Schritt hin zu einem Überwachungsstaat gemacht. Im Vorfeld der Parlamentswahlen verschärft der Kreml unter dem Vorwand der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung drastisch gleich eine ganze Reihe von Gesetzen. Die Auswirkungen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind fatal. Die Verschärfung des Strafrechts greift tief in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Mit der allumfassenden Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten, E-Mails, Chats und Kommunikations-Verbindungsdaten bringt der Kreml einige der wenigen verbliebenen Räume für Meinungsfreiheit unter noch stärkere Kontrolle. Bereits in der Vergangenheit wurden Bloggerinnen und Blogger sowie Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke für kremlkritische Beiträge, unter anderem zum Vorgehen in der Ukraine, strafrechtlich verurteilt. Nun wurden die Möglichkeiten zur Unterdrückung von kritischen Stimmen noch einmal massiv erweitert. Nachdem im öffentlichen Raum bereits kaum noch Möglichkeiten für kritische Meinungsäußerung geblieben sind, will der Kreml kritische Stimmen nun auch im Digitalen mundtot machen. Dieser repressive Akt macht es umso dringlicher, Edward Snowden die Chance zu geben, diesen Überwachungsstaat zu verlassen. Unsere Solidarität gilt all denjenigen, die sich trotz aller Widrigkeiten auch weiterhin für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Russland stark machen.
Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
Gerade hat die Europäische Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt. Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Europäische Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen. Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
Die Große Koalition legt derzeit eine offen verfassungswidrige Initiative nach der anderen vor. Neben der für heute geplanten Verabschiedung eines neuen Anti-Terror-Pakets, der endgültigen Legitimierung von geheimdienstlicher Massenüberwachung durch die Vorlage eines neuen BND-Gesetzes und flankierenden Vorstößen zur Umgehung parlamentarischer Kontrolle erreicht uns nun ein vierter, massiv grundrechtsgefährdender Vorstoß. Die Pläne zur Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie zeigen die Ambivalenz der schwarz-roten Bundesregierung im Bereich der IT-Sicherheit: Statt digitale Infrastrukturen und private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effektiv zu schützen, soll der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation werden.
Vor drei Jahren veröffentlichte Edward Snowden Unterlagen, die der Welt Einblick in ein ungeahntes, massives, in weiten Teilen rechtswidriges, internationales Überwachungssystem gewährten. Die Folge dieser Veröffentlichungen waren ein massiver Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die Integrität digitaler Kommunikationsinfrastruktur und in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Seit nunmehr rund zwei Jahren klärt der Bundestag mit einem Untersuchungsausschuss in dieser Sache auf. Öffentlich versprach die Regierung eine umfassende Aufklärung, rechtsstaatliche Konsequenzen und Einhegungen der Dienste sowie eine verbesserte Kontrolle durch Kanzleramt und Parlament. Nun plant die Große Koalition offenbar, die verfassungswidrigen Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und ganze Bereiche geheimdienstlicher Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit für eine freie digitale Gesellschaft streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
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