Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Am Montag, dem 18. März 2013, fand im Rahmen der 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“, zudem neben Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch der Präsident der Stiftung, Frederick Richter, eingeladen war, sowie im Anschluss, ein Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Thema „Internetverwaltung“ statt, bei dem es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung ging. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video für all diejenigen, die Ausschusssitzung nicht live verfolgen konnten.
Am Mittwoch, dem 20.03.2013, fand im Rahmen der 84. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitale Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft – über Geschäftsmodelle, Qualität der Angebote und Konsumentenwünsche“ statt. Im Vorfeld der Anhörung hatten wir uns um einen Stream und die Aufzeichnung des Gesprächs bemüht. An dieser Stelle dokumentieren wir das Fachgespräch für all diejenigen, die es nicht live verfolgen konnten.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
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