Die Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schlägt hohe Wellen. Fünf Wahrheiten gehören zur Debatte. Sie zu leugnen, mag einem ein besseres Gefühl geben, redlich ist das nicht. Malte räumt mit Mythen rund um die heutige Abstimmung im Bundesrat auf und gibt Antworten auf Fragen hinsichtlich der einzelnen Akteutre und ihren Beweggründe für die jeweiligen Positionierungen.
Gestern debattierte das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über ein von schwarz-gelb vorgelgten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft". Letztendlich stimmte der Bundestag dem von schwarz-gelb unter Zuarbeit der SPD vorgelegtem Gesetzentwurf (Drs.-Nr. 17/12034) zu. Als Grüne konnten wir der von der ganz großen Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD vorgelegten Initiave nicht zustimmen. Konstantins Rede und ein Interview mit dem Deutschlandfunk zur Bestandsdatenauskunft dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Am morgigen Mittwoch, dem 20.03.2013, findet zwischen 16:00 und 18:00 Uhr in Sitzungssaal E.800 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages die 84. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien statt. Die Sitzung ist öffentlich. Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitale Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft – über Geschäftsmodelle, Qualität der Angebote und Konsumentenwünsche“.
Konstantin unterstützt die Forderung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchtet auch Konstantin, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages unter anderem die erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten "Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten" (Drs.-Nr. 17/12479) auf der Tagesordnung. Konstantins Rede dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
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