Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
Wir haben im Innenausschuss zum aktuellen Stand des Entwurfs jetzt eine Sachverständigenanhörung (gemeinsam mit der SPD) durchgesetzt. Weil die Koalition ihr Vorhaben unbedingt vor der Osterpause durchboxen will, hat sie sachwidrig und entgegen der parlamentarischen Übung auf einer Anhörung noch in der kommenden Woche bestanden. Deshalb waren die Fraktionen gezwungen, für die am 20.03.2013 um 12 Uhr erfolgende Anhörung (wehr dazu demnächst unter www.bundestag.de innerhalb von zwei Tagen Sachverständige zu benennen. Diesen bleibt eine halbe Woche Zeit zur Vorbereitung ihrer Stellungnahmen.
Wer dermaßen darauf versessen ist, ein doch in Umfang und Inhalt bedeutsames Gesetzesvorhaben durch das Parlament zu peitschen, anstatt Qualitätssicherung und Akzeptanzsicherung in den Vordergrund zu stellen, macht sich natürlich verdächtig. Es liegt nahe, dass diese Bundesregierung den von ihren eigenen Bundesländern abgelehnten Vorstoß im Parlament vom Tisch haben möchte, um anschließend versuchen, das absehbare Scheitern des Entwurfes im Bundesrat den roten und rot-grün geführten Ländern umzuhängen. Dieser Koalition geht es in erster Linie um Machterhalt, nicht um die Verbesserung der Zugänglichkeit von Behörden und die überfällige Digitalisierung der Verwaltung.
Comments are closed