Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen. Den heutigen Kabinettsbeschluss kommentieren Tabea und Konstantin
Am heutigen Dienstag, 28. August 2012, findet ab 19.00 Uhr in den Räumen der Berliner Herinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8, 10117 Berlin) eine interessante Veranstaltung hin, auf die wir alle Kurzentschlossenen an dieser Stelle noch hinweisen möchten.
Die Projektgruppe Interoperabilität, Standards, Freie Software der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages veranstaltet am 21. September 2012 zwei öffentliche Expertengespräche. Im ersten Fachgespräch beschäftigt sich die Projektgruppe mit dem Themenbereich Interoperabilität und Standards, im zweiten Fachgespräch wird das Thema Freie Software genauer beleuchtet. Zu den beiden Expertengespräche sind jeweils sechs Sachverständige von der Projektgruppe eingeladen. Diese sind aufgefordert, die im Vorfeld der Gespräche von den Mitglieder der Projektgruppe erarbeiteten Fragen zu beantworten. Interessierte können sich jetzt anmelden oder die Diskussion im Stream verfolgen.
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