Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang ĂŒberhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der RealitĂ€t vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf fĂŒr ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, fĂŒr Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jĂŒngsten Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der fĂŒr alle ĂŒberraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenĂŒber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der VideoĂŒberwachung. Mit dem sogenannten "VideoĂŒberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugĂ€nglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten RĂ€umen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begrĂŒnden. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die FachausschĂŒsse darĂŒber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. MĂ€rz 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
Am 11. November 2015 hat der Bundestag einen weiteren Untersuchungsausschuss zur Terror-Serie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eingesetzt. An diesem Tag jĂ€hrte sich der Schredder-Skandal beim Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) zum fĂŒnften Mal. Nach Bekanntwerden der NSU-Morde hatte ein Referatsleiter im BfV veranlasst, Akten von V-Leuten im Umfeld des Trios vernichten zu lassen. Erst durch die Arbeit des aktuellen Untersuchungsausschuss ist belegt, dass diese Vernichtung vorsĂ€tzlich geschah, um Diskussionen zur Rolle des BfV im Umfeld des NSU zu vermeiden. Die GrĂŒne Bundestagsfraktion hat das Wirken des BfV und dessen V-Leute-Einsatz ins Zentrum der AufklĂ€rungsarbeit gestellt. Dabei konnten deutliche MĂ€ngel bei der V-Mann-FĂŒhrung – von der Werbung bis zur Abschaltung - identifiziert werden, durch die die Suche nach dem NSU-Trio erheblich erschwert wurde. Gemeinsam mit Euch und geladenen Fachleuten wollen wir ĂŒber die Konsequenzen unseres Befundes diskutieren und erörtern, welche weiteren AufklĂ€rungsschritte folgen mĂŒssen. Weitere Informationen findet Ihr hier.
Im Rahmen unserer BroschĂŒre „Digitalize it“ stellen wir uns die Frage, wie eine grĂŒne digitale Zukunft aussieht. Digitale GeschĂ€ftsmodelle können Innovation, Bildung und regionale Wertschöpfung fördern. Wir wollen digitale gesellschaftliche Teilhabe auf dem Land stĂ€rken. Digitale Angebote stoßen in lĂ€ndlichen Gebieten neue TĂŒren auf: Menschen können UniversitĂ€tsvorlesungen online besuchen, BehördengĂ€nge am Smartphone erledigen und im Krankheitsfalle auch digital unterstĂŒtzt behandelt werden, ohne in die nĂ€chste Stadt fahren oder wegen der schlechten Infrastruktur gar ihren Wohnort wechseln zu mĂŒssen. Auch die regionale Wirtschaft profitiert von der Digitalisierung: innovative GeschĂ€fts- oder Vermarktungsmodelle stellen direkte Beziehungen zu Verbrauchern her, kurbeln die regionale Wertschöpfung an, sichern die Versorgung und bringen gute ArbeitsplĂ€tze aufs Land.
Der Terroranschlag vom Breitscheidplatz hat auch die Frage nach Grenzen und Möglichkeiten lĂ€nderĂŒbergreifender Polizeiarbeit in den Fokus der öffentlichen Debatte gerĂŒckt. Als stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses des EuropĂ€ischen Parlaments, lade ich zum 5. GrĂŒnen Polizeikongress ein, um mit GĂ€sten aus Praxis, Wissenschat und Politik zu diskutieren: Was sind die Probleme grenzĂŒbergreifender Polizeiarbeit in der EU? Wie soll bĂŒrgernahe und menschenrechtsfreundliche Polizeiarbeit in Zeiten terroristischer Bedrohung aussehen? Wie gelingen PrĂ€vention und Deradikalisierung? Welche Herausforderungen stellen sich bei der Strafverfolgung im Internet? Samstag, 4. MĂ€rz, 9.30 Uhr bis 19 Uhr (ab 8.30 Uhr: Einlass und Registrierung) Umweltforum, Pufendorfstraße 11, 10249 Berlin
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren StaatssekretĂ€r Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche fĂŒr die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele VersĂ€umnisse und MissstĂ€nde ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns GrĂŒnen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt fĂŒr uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschĂŒtzt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin fĂŒr euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags ĂŒber den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fĂŒr teilweise verfassungswidrig erklĂ€rt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfĂŒllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmĂ€ĂŸigen Mitteln zu stĂ€rken, weitet die Bundesregierung erneut MassenĂŒberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der prĂ€ventiven Überwachung von GefĂ€hrdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. DatensĂ€tze sollen ĂŒbergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
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