Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
Am 11. November 2015 hat der Bundestag einen weiteren Untersuchungsausschuss zur Terror-Serie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eingesetzt. An diesem Tag jährte sich der Schredder-Skandal beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum fünften Mal. Nach Bekanntwerden der NSU-Morde hatte ein Referatsleiter im BfV veranlasst, Akten von V-Leuten im Umfeld des Trios vernichten zu lassen. Erst durch die Arbeit des aktuellen Untersuchungsausschuss ist belegt, dass diese Vernichtung vorsätzlich geschah, um Diskussionen zur Rolle des BfV im Umfeld des NSU zu vermeiden. Die Grüne Bundestagsfraktion hat das Wirken des BfV und dessen V-Leute-Einsatz ins Zentrum der Aufklärungsarbeit gestellt. Dabei konnten deutliche Mängel bei der V-Mann-Führung – von der Werbung bis zur Abschaltung - identifiziert werden, durch die die Suche nach dem NSU-Trio erheblich erschwert wurde. Gemeinsam mit Euch und geladenen Fachleuten wollen wir über die Konsequenzen unseres Befundes diskutieren und erörtern, welche weiteren Aufklärungsschritte folgen müssen. Weitere Informationen findet Ihr hier.
Im Rahmen unserer Broschüre „Digitalize it“ stellen wir uns die Frage, wie eine grüne digitale Zukunft aussieht. Digitale Geschäftsmodelle können Innovation, Bildung und regionale Wertschöpfung fördern. Wir wollen digitale gesellschaftliche Teilhabe auf dem Land stärken. Digitale Angebote stoßen in ländlichen Gebieten neue Türen auf: Menschen können Universitätsvorlesungen online besuchen, Behördengänge am Smartphone erledigen und im Krankheitsfalle auch digital unterstützt behandelt werden, ohne in die nächste Stadt fahren oder wegen der schlechten Infrastruktur gar ihren Wohnort wechseln zu müssen. Auch die regionale Wirtschaft profitiert von der Digitalisierung: innovative Geschäfts- oder Vermarktungsmodelle stellen direkte Beziehungen zu Verbrauchern her, kurbeln die regionale Wertschöpfung an, sichern die Versorgung und bringen gute Arbeitsplätze aufs Land.
Der Terroranschlag vom Breitscheidplatz hat auch die Frage nach Grenzen und Möglichkeiten länderübergreifender Polizeiarbeit in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Als stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses des Europäischen Parlaments, lade ich zum 5. Grünen Polizeikongress ein, um mit Gästen aus Praxis, Wissenschat und Politik zu diskutieren: Was sind die Probleme grenzübergreifender Polizeiarbeit in der EU? Wie soll bürgernahe und menschenrechtsfreundliche Polizeiarbeit in Zeiten terroristischer Bedrohung aussehen? Wie gelingen Prävention und Deradikalisierung? Welche Herausforderungen stellen sich bei der Strafverfolgung im Internet? Samstag, 4. März, 9.30 Uhr bis 19 Uhr (ab 8.30 Uhr: Einlass und Registrierung) Umweltforum, Pufendorfstraße 11, 10249 Berlin
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche für die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele Versäumnisse und Missstände ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns Grünen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt für uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschützt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin für euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
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