Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auch mehrere Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Das BVerfG bemängelte unter anderem, dass  das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf.

Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. So sieht der neue Gesetzesentwurf nun die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln vor. Dieser Vorschlag ist nicht nur ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, sondern ist darüber hinaus auch wenig effektiv. Das beweist unter anderem das Beispiel des Mordes an einem Priester in Nordfrankreich, der trotz Fußfessel begangen wurde.

Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf einen grundlegenden Paradigmenwechsel vor. Alle Datensätze des BKA sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Die gesetzliche Absicherung dieses neuen IT-Konzepts vor Datenmissbrauch aber ist völlig unzureichend. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung wird bewusst ausgehebelt, die Errichtungsanordnung ersatzlos abgeschafft und eine Überprüfung der Dateien so verunmöglicht. Der Weg dieses Gesetzes zur Verfassungskonformität ist noch sehr weit.

Als Grüne sind wir angesichts der Herausforderungen durch Terror und organisierte Kriminalität entschlossen, rechtsstaatlich und effektiv unsere Sicherheitsbehörden und die Polizeiarbeit zu modernisieren und zu stärken. Statt einer Ausweitung von Massenüberwachungsmaßnahmen brauchen wir top ausgestattete Sicherheitsbehörden, die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht ermöglichen, moderne rechtsstaatliche Konzepte, sowie klare Verantwortlichkeiten und entsprechende Kontrollen.

Hier könnt Ihr meine Rede zum BKA-Gesetz im Plenum des Deutschen Bundestags nachschauen.

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