Im Rahmen des G20-Gipfels wurden mehreren Journalisten unter höchst fragwürdigen Umstände nachträglich die eigentlich schon ausgestellten Presse-Akkreditierungen von Polizeibeamten wieder entzogen. Das offensichtlich willkürliche und überhastete Vorgehen wäre für sich genommen schon ein sehr kritischer Eingriff in die Presse- und Berufsfreiheit der betroffenen Journalisten aber auch in die Grundrechte der weiteren Betroffenen. Wie die Süddeutsche recherchierte, hatten offenbar sämtliche der 32 erfassten Journalisten zuvor auch in der Türkei gearbeitet. Zudem würde die sehr spontane Wiederausladung für eine kurzfristige Sicherheitswarnung sprechen. Die Frage ist nun: Wie sah diese Warnung aus, wer veranlasste sie und worauf beruhte sie? Selbst wenn deutsche Sicherheitsbehörden dem Bundespresseamt die Einschätzung vorlegten - könnte hier die problematische Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Diensten zu einer völlig willkürlichen und überhasteten Ausladung geführt haben? Eine klare Antwort ist hier die Bundesregierung entgegen der versprochenen raschen Aufklärung bisher schuldig geblieben.
Am 27. April 2017 hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte neue Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet. Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz nicht zugestimmt, denn die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken dagegen sind gravierend. Die Bundesregierung nutzt die aktuell gebotene Sicherheitsdiskussion zum Rückbau des Rechtsstaats und der Bürgerrechte. Mehr Sicherheit schafft sie dadurch nicht.
Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Am morgigen Mittwoch beginnt die Herbsttagung des Bundeskriminalamts mit dem Schwerpunkt internationaler Terrorismus. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Sprecherin für innere Sicherheit und Obfrau im Innenausschuss der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute begrüßt, dass das BKA bei seiner Tagung den Fokus auf die Prävention setzt. Das ist, gerade dieser Tage, gerade angesichts so mancher derzeitigen Diskussion, ein wichtiges Zeichen. Es zeigt, wo die tatsächlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus sowohl für Strafverfolgungsbehörden, als auch Gesellschaft, liegen.
Anfang Juli griffen Hacker den italienischen Hersteller von Überwachungssoftware Hacking Team an und übergaben interne Dokumente der Whistleblowerplattform Wikileaks, die […]
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