Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Wo können sich Bürgerinnen und Bürger online über die Legislative informieren? Wie sind die Angebote aufbereitet? Und welche Trends gibt es zu digitalen Beteiligungsformen? Um diese Themen ging es in der Sitzung der Projektgruppe Demokratie und Staat am 19. März 2012. Die Projektgruppe kommt das nächste Mal zu einer Klausurtagung am 30. März 2012 zusammen. Auf der Tagesordnung steht dann Textarbeit an einem Beitrag zu Kapitel 1.4, am Kapitel 4 "Judikative in der vernetzten Gesellschaft ("E-Justiz")" und am Kapitel 5 „Strukturwandel der Öffentlichkeit".
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Die Koalition hat heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossenen. Darin sind Erleichterungen bei der Pressefusionskontrolle enthalten. Die Regelung ist vor allem ein Geschenk an die Großverlage. Wir glauben nicht, dass sie den kleinen Lokal- und Regionalverlagen helfen wird, die Pressekrise zu durchstehen.
Heute wurde endlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der GRÜNE Gesetzentwurf zur Pressefreiheit im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Morgen kommt das Thema ins Plenum. Vorweg ging ein monatelanges Hin und Her zwischen Union und FDP, das den Prozess immer weiter verzögert hat. Herausgekommen ist ein absoluter Minimalkonsens und selbst der wird nicht wirklich von der Union mitgetragen.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Auf gruen-digital berichten wir ja regelmäßig von der Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die sich am Anfang der Legislatur im Bundestag konstituiert und die Aufgabe hat, fraktionsübergreifend zu den drängenden Fragen der Auswirkungen von Internet und Digitalisierung Stellung zu nehmen und mögliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeit der Enquete findet maßgeblich in thematisch gegliederten Projektgruppen statt. An dieser Stelle berichten wir über den Fortgang der Arbeit der einzelnen Projektgruppen.
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