Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Die Koalition hat heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossenen. Darin sind Erleichterungen bei der Pressefusionskontrolle enthalten. Die Regelung ist vor allem ein Geschenk an die Großverlage. Wir glauben nicht, dass sie den kleinen Lokal- und Regionalverlagen helfen wird, die Pressekrise zu durchstehen.
Heute wurde endlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der GRÜNE Gesetzentwurf zur Pressefreiheit im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Morgen kommt das Thema ins Plenum. Vorweg ging ein monatelanges Hin und Her zwischen Union und FDP, das den Prozess immer weiter verzögert hat. Herausgekommen ist ein absoluter Minimalkonsens und selbst der wird nicht wirklich von der Union mitgetragen.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Auf gruen-digital berichten wir ja regelmäßig von der Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die sich am Anfang der Legislatur im Bundestag konstituiert und die Aufgabe hat, fraktionsübergreifend zu den drängenden Fragen der Auswirkungen von Internet und Digitalisierung Stellung zu nehmen und mögliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeit der Enquete findet maßgeblich in thematisch gegliederten Projektgruppen statt. An dieser Stelle berichten wir über den Fortgang der Arbeit der einzelnen Projektgruppen.
Anlässlich des heutigen Document Freedom Days habe ich zusammen mit meiner Kollegin Nicole Maisch, der verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die Kleine Anfrage “Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung” an die Bundesregierung gerichtet. Jetzt hat uns die Antwort erreicht, die wir an dieser Stelle mit Euch teilen möchten. Wenn ihr etwas Zeit habt, freuen uns über Eure Mithilfe bei der Auswertung.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
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