Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der heutigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar weiterhin, das Abkommen zu ratifizieren. Auch will sich die Regierung scheinbar nicht für eine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, die im Zuge der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen.
Heute haben wir wieder einen Veranstaltungstipp aus Bayern für Euch: Am 14. März 2012 veranstaltet Susanna Tausendfreund, die innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag in München eine Podiumsdiskussion zum Thema Lobbyismus und Transparenz. Hier findet Ihr alle Informationen zu der Veranstaltung und einen Hinweis, wo Ihr Euch anmelden könnt.
Zu den von Konstantin zum Themenbereich ACTA für die morgige Fragstunde eingereichten Fragen, über die wir hier ja bereits berichtet haben, hat Konstantin auch die Redaktion von bundestag.de noch einmal befragt. Das Interview, das ihr als Original auf den Seiten des Bundestages findet, dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Neueste Kommentare