Die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Auch wenn wir Grünen die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv bewertet haben, sind die von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegten Entwürfe leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen und diesen vor Einreichung online diskutieren zu lassen. Gestern debattierte der Bundestag nun auf Antrag der SPD erneut über den Beschäftigtendatenschutz. An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Protokollrede und freue mich über Kritik und Anregungen.
Heute ist das diesjährige Internet Governance Forum der UN (IGF) in Nairobi zu Ende gegangen. Hierzu habe ich zusammen mit Malte eine Pressemitteilung herausgegeben. In unserer Pressemitteilung kritisieren wir die nationale Kleinstaaterei der Bundesregierung, die sich noch immer nicht in angemessener Art und Weise am Internet Governance Forum beteiligt. Das ist angesichts der Bedeutung des Internet Governance Forums für die Beantwortung der drängenden Zukunftsfragen der Netzpolitik nicht hinnehmbar. Netzpolitik muss global gedacht werden. Das ist die Botschaft zum Abschluss des diesjährigen IGF. Beider Bundesregierung scheint dies nicht angekommen zu sein. Wir Grünen denken Netzpolitik immer auch international und stehen weiterhin zum "Multi-Stakeholder Dialog" des IGF.
Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört. Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
Richard Gutjahr hat in seinem Blog einen guten Artikel zu Facebook geschrieben. In dem Artikel gibt es ein Interview mit Max Schrems, in dem es um seine Kampagne "Europe versus Facebook" geht. Der Wiener Jura-Student verklagt Facebook wegen mangelndem Datenschutz. Warum diese Klagen so wichtig sind, kann man am besten herausfinden, wenn man bei Facebook mal nach seinen Daten fragt. Max Schrems bekam eine CD zugeschickt über seine 3-jährige Facebookmitgliedschaft mit einem PDF über 1200 Seiten... Aber vielleicht wollt Ihr einfach selbst gucken, was Facebook so an Daten von Euch gespeichert hat. Hier eine Anleitung.
Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").
Die Anwälte der Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. In ihm wird eine unzulängliche Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz kritisiert. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch "strafrechtlich angemessen gewürdigt" worden, erklärten die Anwälte. Sie forderten zugleich einen besseren rechtlichen Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben. Die Bundesregierung muss nun endlich aus dem Tiefschlaf aufwachen und die Beschäftigten endlich effektiv vor Überwachung und Ausspionierung zu schützen.
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