Meine Anfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages diese Woche hat ergeben, dass die Bundesregierung dem geplanten EU-System zur Bankdatenspeicherung EU-TFTS völlig indifferent gegenüber steht. Angesichts der Gefahren für den Datenschutz, die von diesem Vorhaben ausgehen, ist das unerhört.

Die Europäische Kommission hatte am 13. Juli eine Mitteilung zur Schaffung eins EU-Systems zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung (KOM (2011)429) vorgelegt. Damit kam sie vor allem dem Wunsch der EU-Sicherheitsbehörden nach, ein eigenes EU-System der Bankdatenspeicherung und –vernetzung zu schaffen. Die Behandlung des Anliegens Europäischen Parlaments, ein EU-Modell für die Reduzierung der Bankdaten vorzulegen, die nach dem TFTP II-Abkommen in die USA und andere Drittstaaten übermittelt werden, kam dagegen viel zu kurz.

In den ersten Verhandlungen im Rat der EU auf Arbeitsebene haben der Juristische Dienst des Rates und etwa 9 Mitgliedstaaten erhebliche Grundrechts- und Datenschutzbedenken angemeldet. Vier Mitgliedstaaten stehen dem Vorhaben insgesamt ablehnend gegenüber. Und die Bunderegierung? Die weiß nicht, was sie dazu sagen soll. Und das, obwohl uns das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in deutlicher Sprache aufgefordert hat, uns für den Schutz des Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf EU-Ebene einzusetzen.

Ich erwarte von der Bundesregierung eine entschieden datenschutzfreundliche Positionierung in den weiteren Verhandlungen. Mit Spannung sehe ich der geplanten Grundrechtsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission entgegen.

Tags

Comments are closed

Archive