Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten.

Open Access vereinfacht und beschleunigt den wissenschaftlichen Austausch, die Sichtbarkeit, den Zugriff und die Verarbeitung wissenschaftlicher Informationen. Zugleich unterstützt der freie und offene Zugang zu Wissen Interdisziplinarität und internationale Zusammenarbeit. Open Access erleichtert den Wissenstransfer in die Gesellschaft und trägt so zu technischen, sozialen und kulturellen Innovationen bei. Schließlich lässt sich auch die Transparenz öffentlich geförderter Forschung durch Open Access entscheidend erhöhen.

Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Unser Antrag, über den wir hier schon einmal berichtet hatten und der gestern im Bundestag debattiert wurde, enthält zahlreiche Forderungen zu den rechtlichen Voraussetzungen von Open Access, zur Unterstützung von Open Access-Strategien der Wissenschaft und zur Transparenz öffentlicher Forschung. Er zielt auf die Stärkung der Rechte von wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren und die Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei der Nutzung und Publikation von Open Access-Beiträgen durch Informationen, Beratung und Serviceleistungen.

Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie in Kooperation mit Forschungsorganisationen und den Ländern die Entwicklung einer umfassenden Open Access-Strategie für den Wissenschaftsbereich vorantreibt und hierbei die folgenden konkreten Forderungen berücksichtigt:

  1. ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für öffentlich geförderte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Dieses Recht soll den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die formatgleiche Online-Zweitpublikation ihrer Beiträge nach bestimmten Fristen ermöglichen (bei wissenschaftlichen Aufsätzen nach sechs Monaten und bei Beiträgen zu Sammelbänden nach zwölf Monaten nach der Erstveröffentlichung),
  2. eine nachhaltige rechtssichere Unterstützung für den wissenschaftlichen Umgang mit Langzeitarchivierung, digitalen Kopien, virtuellen Forschungsumgebungen und digitalen Lehr- und Lernplattformen,
  3. die Förderung der zitationsfähigen Online-Archivierung von Primärdaten wissenschaftlicher Forschung,
  4. eine strukturierte Unterstützung von Open Access-Strategien in der Wissenschaft, sowohl bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft wie bei öffentlichen Hochschulen und Facheinrichtungen,
  5. die intensive Förderung der nationalen, europäischen und internationalen Vernetzung der Open Access-Infrastrukturen für Zeitschriften und Archive,
  6. den Abbau der Benachteiligung von Open Access-Publikationen in der Wissenschaftslandschaft sowie eine angemessene Vergütung von wissenschaftlichen Online-Publikationen durch die VG Wort
  7. die Vergabe von öffentlichen Fördergeldern nur unter der verpflichtenden Bedingung, dass die daraus entstehenden wissenschaftlichen Beiträge in Zweitveröffentlichungen spätestens nach 12 Monaten frei im Internet zur Verfügung stehen und
  8. die Zuwendung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte nur dann, wenn in einer frei zugänglichen zentralen Datenbank über das Forschungsprojekt in allgemeinverständlicher Form informiert wird.

Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für freies und offenes Wissen ein. Die Stärkung der Wissensautonomie einer Gesellschaft wird vor allem durch eine dauerhafte Öffnung der wissenschaftlichen Publikationsformen bewirkt. Open Access ist dazu ein Schlüssel und ergänzt sich mit den Prinzipien offener Software, offener Demokratie, offener Verwaltung und offener Daten.

An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Rede:

Protokollrede Dr. Konstantin von Notz (B90/Die Grünen) vom 29.09.2011 zu Tagesordnungspunkt 21

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

keine Herrschaft des Volkes ohne gleichberechtigten Zugang zum Wissen. Wissen ist die Grundlage für informierte Entscheidungen freier Bürger, für ein demokratisches Miteinander und für mehr Pluralismus. Geteiltes Wissen ist ohne Weiteres vielfaches Wissen. Daher fordern wir, gemeinsam mit einem inzwischen breiten Bündnis von Wissenschaftlern und Wissenschaftsorganisationen, die Öffnung der Zugangsmöglichkeiten zu Wissen und Information, zu Forschungsvorhaben, -daten und -ergebnissen. Open Access, also der dauerhafte und für Nutzerinnen und Nutzer kostenfreie Zugang zu öffentlich geförderter Forschung, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Denn wie sollen wir nachkommenden Generationen erklären, warum der Staat und seine Institutionen die Forschung mit Steuergeldern fördern, die Publikationskosten tragen und die Zeitschriften am Ende dennoch für viel Geld zurückkaufen müssen?

Die Situation ist inzwischen ganz besonders prekär bei Bibliotheken und anderen öffentlichen Institutionen. Aufgrund der Monopolstellung großer Fachverlage bei der Verbreitung von Forschungsergebnissen fehlt ein Korrektiv bei der Preisentwicklung. In der Konsequenz lässt sich bis heute ein kontinuierlicher Anstieg der Zeitschriftenpreise feststellen. Als Reaktion darauf sehen sich Bibliotheken und auch Hochschulen gezwungen, ihr Zeitschriftenangebot einzuschränken, um die Kosten für die wichtigsten Publikationen zu stemmen. Auf diese Weise ist Vielfalt in der Wissenschaft oftmals schlicht nicht mehr leistbar. Der Kostenanstieg bei den Zeitschriften bleibt nicht nachvollziehbar, weil Gutachterinnen und Gutachter größtenteils ehrenamtlich arbeiten, Autorinnen und Autoren ihre Beiträge in fast druckfähigem Format einreichen und mancherorts sogar Publikationsgebühren von den Autorinnen und Autoren getragen werden müssen.

Die Privatisierung von Wissen ist kontraproduktiv. Wissen kann sich nicht entfalten, wenn Art und Umfang der Weiterverbreitung letztlich allein auf kommerziellen Mechanismen beruhen und  der Zugang lediglich kleinste Wissenschaftszirkel privilegiert. Daher unterstützen wir die Open Access- Bewegung aus vollem Herzen und freuen uns darüber, dass unsere Initiativen so großen Widerhall erleben. Umso erstaunlicher ist es, wie lange die Bundesregierung zögert, die entscheidenden Schritte zu gehen. Seit langem angekündigt, bleibt sie bis heute der deutschen Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungswelt die Reform des Urhebergesetzes, den 3. Korb, der ausdrücklich als sogenannter „Wissenschafts- und Bildungskorb“ angekündigt wurde, schuldig. Dabei sind gerade urheberrechtliche Privilegien für Bildung und Wissenschaft angebracht, fördert doch der Zugang zu Wissen und Information den wissenschaftlichen Diskurs, die Entwicklung von Innovationen sowie die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt. Es wird Zeit, dass auch die Bundesregierung die großen Chancen von Digitalisierung und Internet erkennt und endlich tätig wird.

Als Oppositionsfraktion gehen wir – einmal mehr – mit unserem Antrag mit gutem Beispiel voran und zeigen Ihnen, wie eine Reform aussehen könnte. Ein wichtiger Schlüssel, da scheinen sich bezeichnenderweise alle Parteien einig, ist das unabdingbare Recht zur Zweitveröffentlichung für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren im Format der Erstveröffentlichung. Es darf nicht sein, dass Autorinnen und Autoren dahingehend erpressbar sind, dass sie sich auf sämtliche Bedingungen des Verlagsvertrages einlassen müssen, wenn sie ihre Beiträge einem Verlag zur Verfügung stellen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf hohe Sichtbarkeit Wert legen und an einem Diskurs zu ihren Werken bzw. Forschungsergebnissen interessiert sind, müssen in die Lage versetzt werden, diese Werke auch an anderer Stelle zu veröffentlichen. Die Zweitveröffentlichung auf der eigenen Homepage oder in einem Open Access-Journal dient dabei nicht zuletzt auch dem erstveröffentlichenden Verlag, der ebenfalls von der erhöhten Sichtbarkeit der Beiträge profitiert. Um nicht unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, wo und in welchem Rahmen eine Zweitveröffentlichung erfolgen soll, hervorzurufen, bietet es sich an, auch eine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken zu erfassen. Wir haben uns für die kommerzielle Zweitveröffentlichungsmöglichkeit entschieden, weil wir der Überzeugung sind, dass nur auf diese Weise auch neue Geschäftsmodelle gefördert werden können, die es vermögen, auf innovative Art und Weise Weiterverarbeitungen entsprechender Inhalte zu ermöglichen. Damit einher gehen könnten zusätzliche Verbesserungen bei der Zugänglichmachung des öffentlich geförderten Wissens.

Der dauerhafte und entgeltfreie Zugang zu Forschungsergebnissen wird aber – das hat die SPD offenbar missverstanden – nicht allein durch ein Zweitverwertungsrecht gewährleistet. Open Access braucht rechtliche Rahmenbedingungen im Urhebergesetz, in den Vergaberichtlinien, für die Übernahme der Publikationskosten und im Aufbau einer Open-Access- Infrastruktur.

Ein wesentlicher Schritt zur Förderung von Open Access ist nämlich auch die rechtliche Unterstützung digitaler Erstveröffentlichungen unter Open Access-Bedingungen. Öffentliche Forschung muss vor Monopolisierungen durch Private geschützt und der dauerhafte Zugang zu Wissen gesichert werden; die Ergebnisse öffentlicher Forschung müssen wieder- und weiterverwendet werden dürfen. Öffentliche Forschungsgelder sollten daher dann vergeben werden, wenn die Open-Access-Veröffentlichung garantiert ist. Open Access sollte also maßgebliche Bedingung der Vergabe öffentlicher Gelder sein. So kann sichergestellt sein, dass der Staat nicht mehrfach, sowohl bei Entstehung wissenschaftlicher Beiträge als auch bei deren Nutzung, zahlt.

Open Access hat das Ziel, für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfrei zu sein. Allerdings entstehen auch bei Open Access Kosten. Daher schlagen wir vor, dass Publikationsgebühren durch einen Publikationsfonds übernommen werden sollen. Anteile dieses Fonds können private und öffentliche Institutionen, Drittmittelfinanciers oder auch Forschungseinrichtungen halten.

Für die verbesserte globale Sichtbarkeit deutscher Forschung ist außerdem erforderlich, dass wir den Aufbau einer Open-Access-Infrastruktur, wozu Repositorien, Lehr- und Lernplattformen, Datenbanken, vernetzte Open-Access-Journals etc. gehören, nachdrücklich unterstützen. Hier braucht es einheitliche Formate und operable Schnittstellen, um Wissen adäquat zu verbreiten und den Wissenschaftsdiskurs effektiv zu befördern.

Schließlich erwarten wir von der Bundesregierung eine Evaluation zu den bislang unternommenen Anstrengungen zur Förderung von Open Access. Die Fragen, die im Rahmen einer solchen unabhängigen Evaluation beleuchtet werden sollten, sind u.a. folgende: Wie stehen wir international im Vergleich zu Frankreich und dessen nationaler Open Access- Initiative? Wie stehen wir im Vergleich zu den USA und ihren parlamentarischen Open-Access-Initiativen? Wird Deutschland mit einer Open-Access-Gesamtstrategie der vorgeschlagenen Art Vorbild für europäische Bemühungen um einheitliche Open-Access-Standards sein können? Diese Fragen müssen ehrlich beantwortet werden, da wir uns auf dem Feld der Digitalisierung und des Internets in einem Gebiet großer Dynamik bewegen und die Chancen ergreifen sollten, die sich daraus ergeben. Hier hätte die Bundesregierung einmal die Gelegenheit, sich fortschrittlich zu zeigen. Mit ihrer zögerlichen Art, grundlegende Reformen des Urheberrechts zu ergreifen, lässt sie bewusst diese Chance verstreichen.

Open Access sollte ein Schritt hin zum Aufbau einer umfassenden Wissensallmende sein, von der noch unsere Nachkommen zehren können, weil der Staat sich in der Forschungsförderung nachhaltig engagiert hat. Wissen ist heute ein ganz entscheidender Faktor zur Förderung von Demokratie, Pluralismus und gesellschaftlichem Wohlstand. Das muss auch die Bundesregierung langsam erkennen. Vielen Dank!

Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich!

Tags

Comments are closed

Archive