Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags veranstaltet regelmäßig öffentliche Fachgespräche. Das nächste Fachgespräch wird am Montag, dem 04.07.2022 von […]
Ein gemeinsamer Beitrag von Maria Klein -Schmeink & Konstantin von Notz In unserem gemeinsam erarbeiteten Antrag „Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir auf gruen-digital über interessante innen- und netzpolitische Veranstaltungen. Am Montag, 13. Oktober 2014, findet zwischen 18.00 – 19.30 Uhr in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8) in Berlin eine Veranstaltung der Grünen Akademie in Kooperation mit der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung statt. Im Rahmen der Reihe „Was Du nicht siehst. Konkrete Utopien.“ ist der Berliner Biologe und Wissenschaftsjournalist Christian Schwägerl zu Gast und hält einen Vortrag mit dem Titel „Die analoge Revolution – Wenn Technik lebendig wird und Natur mit dem Internet verschmilzt“.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.
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