Die Digitalisierung schreitet weiter voran und die Reform des Urheberrechts hält wegen einer hasenfüßigen Bundesregierung nicht Schritt. Wir legen drei Anträge vor, um die Urheberinnen und Urheber zu stärken, Wissen einfacher teilen und für die Gesellschaft nutzbar machen zu können und die Verwertungsgesellschaften zu modernisieren.
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Urheberinnen und Urheber stärken
Bereits vor einigen Wochen stellte die Grüne Bundestagsfraktion den Antrag „Verhandlung auf Augenhöhe – Das Urhebervertragsrecht reformieren“ (pdf) vor, mit dem die schwächere Stellung der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler gegenüber ihren Vertragspartnern, den Verwertern und Werkmittlern verbessert und somit eine höhere Vergütung kreativer Arbeit erreicht wird.
Hierfür sollen insbesondere die Auskunftsrechte für Urheberinnen und Urheber gestärkt, das Schiedsverfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln verbindlich ausgestaltet, eine Klagebefugnis für Urheberverbände geschaffen und der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Netz (Open Access) erleichtert werden. Ein Rückrufrecht ihrer Werke würde dem Großteil der Urheberinnen und Urhebern unseres Erachtens nicht zu Gute kommen und birgt rechtliche und technische Risiken für Kollateralschäden. Die große Koalition griff keine der Forderungen auf, lehnte unseren Antrag ab und ließ sich lieber selten einmütig für ihren Gesetzentwurf kritisieren.
Bildungs- und Wissenschaftsschranke jetzt!
Wir fordern die Bundesregierung mit einem weiteren Antrag „Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern – Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestalten“ (pdf) auf, endlich ein Gesetz für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen. Lehre, Wissenschaft und Forschung können von der Digitalisierung gewinnen, denn Wissen wächst, wenn es geteilt wird. Seit nunmehr über sechs Jahren kündigen die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht an. Geliefert haben sie bis heute nicht(s). Dabei gibt es umfassende Vorarbeiten, beispielsweise durch die Enquete- Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und haufenweise Aufforderungen in Richtung Bundesregierung.
Auch wir fordern die Bundesregierung noch einmal dazu auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen, die einen möglichst umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regelt und vereinfacht. Konkret soll die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglicht und die Verleihbarkeit digitaler Inhalte durch wissenschaftliche Bibliotheken im Rahmen einer Schranke verbessert werden. Es ist überfällig, dass die Bundesregierung die urheberrechtlichen Hürden in Lehre, Forschung und Wissenschaft mit einer Schranke endlich beiseite räumt.
Verwertungsgesellschaften modernisieren
Einige Verwertungsgesellschaften stehen seit Jahren in der Kritik, da ihnen fehlende Transparenz und mangelnde innere Demokratie vorgeworfen wird. Die Möglichkeit der kollektiven Wahrnehmung der Rechte von Urheberinnen und Urheber durch Verwertungsgesellschaften ist ein entscheidendes Instrument, um eine angemessene Vergütung praktikabel sicherzustellen. Wie in allen Bereichen des Urheberrechts ist für uns hierbei leitend, dass ein fairer Ausgleich zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Urheberinnen und Urhebern, Verwertungsgesellschaften und den klassischen kommerziellen Verwertern sowie den neuen digitalen Werkmittlern erreicht wird.
Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzen. Da sie dabei den ihr zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum bisher nicht nutzt, fordern wir in unserem grünen Entschließungsantrag (pdf) unter anderem: die Vielfalt der Verwertungsgesellschaften zu fördern und genossenschaftliche Organisationsformen zuzulassen, den Wahrnehmungsberechtigten eine stärkere Beteiligung zuzugestehen, Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften die Nutzung offener Lizenzen zu erleichtern und Nutzerinteressen in den Aufsichtsgremien zu berücksichtigen. Nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zur Verlegerbeteiligung sehen wir uns in unserer Forderung bekräftigt, eine Beteiligung von Verwertern und Verlegern gesetzlich klarzustellen, die nicht auf Kosten der Urheberinnen und Urheber ausgestaltet sein darf.
Die Bundesregierung lässt leider eine umfassende Strategie und neue Ansätze für ein modernisiertes Urheberrecht auch weiterhin vermissen. Wir haben mit unseren Anträgen noch einmal die nötigen Verbesserungen angemahnt und rufen die Bundesregierung weiter auf, ihren Teil dazu beizutragen, das Urheberrecht endlich fit für das digitale Zeitalter zu machen.
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