Nur ein Tag, nachdem sich die Bundesregierung mal wieder für die ja ziemlich magere Erfolgsbilanz ihrer Digitale Agenda vor allem selbst feierte, wurde es im Bundestag konkret - und schnell stellte sich wieder die großkoalitionäre Tristesse im Digitalen ein. Zwar mag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" technisch klingen, doch damit werden in Deutschland zentrale EU-Vorgaben für digitale Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln angewandt, die viele im leidgeplagten Verbraucheralltag gut gebrauchen könnten: Von Zero-Rating, Roaming und nicht gewünschten Extraposten auf der Telefonrechnung über nicht eingehaltene Breitbandzusagen bis zu Scherereien bei den bis dato intransparenten Vertrags- und Entschädigungskonditionen. Leider verwässerte die Bundesregierung die EU-Vorlage - während wir konkrete Vorschläge für starke Verbraucher- und Aufsichtsrechte vorlegen.
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Am Ende der vergangenen Woche debattierte der Bundestag über den ersten Entwurf der von der Bundesregierung vorgelegten De-Mail Gesetzes. Im Vorfeld der Plenums-Debatte fand am 7. Februar 2011 im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, in der von Seiten der Sachverständigen harsche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert wurde. Auch die Europäische Kommission hat nun noch einmal nachgehakt. Wir haben eine schriftliche Frage an die Bundesregierung hierzu gestellt.
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