Am Ende der vergangenen Woche debattierte der Bundestag über den ersten Entwurf der von der Bundesregierung vorgelegten De-Mail Gesetzes. Im Vorfeld der Plenums-Debatte fand am 7. Februar 2011 im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, in der von Seiten der Sachverständigen harsche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert wurde.

Kristallisationspunkt der Diskussion war vor allem die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, auf die wir bereits vor Monaten hingewiesen (PM) hatten. Nähere Informationen zur Anhörung findet Ihr hier. Da es die Bundesregierung leider verpasst hatte, die im Vorfeld von allen Seiten geäußerte Kritik am bisherigen Gesetzentwurf in einen neuen Änderungsantrag aufzunehmen, haben wir Grünen uns entschlossen, zum vorgelegten Gesetzentwurf einen eigenen Entschließungsantrag zu stellen, der konstruktive Verbesserungsvorschläge beinhaltet. Unser Antrag wird sowohl von der Linke als auch der SPD unterstützt.

Unsere Hauptkritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung  habe ich, in meiner Rede am vergangenen Donnerstag, dem 24. Februar 2011, im Plenum des Bundestages thematisiert.

Wie geht es nun mit DeMail weiter?
Der bisherige Gesetzentwurf wird nun in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. D.h. noch besteht durchaus die Chance, DeMail Im Zuge der dort  anstehenden Verhandlungen weiterzuentwickeln und die konstruktive Kritik an der bisherigen Ausgestaltung aufzunehmen. Dies ist aus unserer Sicht auch dringend nötig, damit DeMail nicht floppt, wie so viele IT-Großprojekte zuvor.

Leider ist zu befürchten, dass die Bundesregierung DeMail nicht mehr essentiell nachbessert, sondern vorzieht, das  Projekt auf der Cebit medienwirksam in Szene zu setzen.

Kritik der Europäischen Union am Vorgehen der Bundesregierung:
Mittlerweile hat auch die Europäische Kommission Kritik am Vorgehen der Koalition geäußert und Deutschland aufgefordert, Stellung zur Frage zu beziehen, wie DeMail mit den Vorgaben der EU zur Wettbewerbskonformität und Technikneutralität in Einklang gebracht werden soll. Auf die Frage, wie die Koalition gedenkt, die Fragen der europäischen Union zu beantworten, ging leider kein Redner von CDU/CSU und FDP in der Plenardebatte ein.

Aus diesem Grund habe ich am Freitag, dem 25. Februar 2011, in einer schriftlichen Frage die Bundesregierung noch einmal befragt, wie sie die Fragen der Kommission beantworten wird. Hier meine Frage im Wortlaut:

„Liegt der Bundesregierung ein Fragebogen der EU-Kommission zum De-Mail-Gesetz vor und welche Antworten wird die Bundesregierung auf die Fragen der Kommission zu Wettbewerbskonformität und Technikneutralität von De-Mail geben?“

Über die Antwort der Bundesregierung halte ich Euch hier auf dem Laufenden.

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