Am vergangenen Wochenende fand derBundesparteitag, bei den Grünen Bundesdelegiertenkonferenz genannt, zur Verabschiedung des grünen Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2013 statt. Über den netz-, innen- und bürgerrechtlichen Teil des Wahlprogramm werden wir in den nächsten Tagen noch ausführlich berichten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur Einbringung des netzpolitischen Teil des Wahlprogramms.
Alle Macht den Nutzerinnen und Nutzern – unter diesem Motto stand der Abend des 23.5.2011, an dem die grüne Bundestagsfraktion zur langen Verbrauchernacht „Verbrauchermacht im Netz“ eingeladen hatte. Auf Einladung der verbraucherpolitischen Sprecherin Nicole Maisch und des netzpolitischen Sprechers Konstantin v. Notz diskutierten 150 Gäste online wie offline über die neue Macht der Verbraucher, ökologisches und soziales Einkaufen, die Möglichkeiten des Netzes zur politischen Mobilisierung, die Risiken von Monopolen im Netz und besseren Datenschutz in sozialen Netzwerken. Hier fassen wir die Ergebnisse der Diskussionen kurz zusammen.
Vor einigen Wochen hatten wir die Bundesregierung zu ihren Gründen für die Umstellung der IT-Infrastruktur des Auswärtigen Amtes auf Microsoft-Software befragt. Nun liegt die Antwort (PDF, 9 MB, BT-Drs. 17/5589) vor. An dieser Stelle nehmen wir eine kurze Bewertung vor und fordern Euch dazu auf, Euch die Antworten der Bundesregierung einmal genauer anzuschauen. Die Free Software Foundation hat zu diesem Zweck eigens ein Pad eingerichtet.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefert, die dazu beiträgt, Kommunikation in sozialen Netzwerken, auf Twitter und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. In einer schriftlichen Frage habe ich die Bundesregierung nach ihrer Position befragt.
Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
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