Heute haben wir die Ergebnisse unserer Frage an die Bundesregierung nach ihrer Haltung zu den aktuell diskutierten Missständen rund um das SWIFT-Abkommen erhalten.
Am Ende der vergangenen Woche debattierte der Bundestag über den ersten Entwurf der von der Bundesregierung vorgelegten De-Mail Gesetzes. Im Vorfeld der Plenums-Debatte fand am 7. Februar 2011 im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, in der von Seiten der Sachverständigen harsche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert wurde. Auch die Europäische Kommission hat nun noch einmal nachgehakt. Wir haben eine schriftliche Frage an die Bundesregierung hierzu gestellt.
Wir Grünen haben immer darauf verwiesen, dass wir es grundsätzlich richtig finden, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch war frühzeitig klar: ELENA war von vornherein vollkommen aus dem Ruder gelaufen - sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.
Wir erinnern uns: Durch eine Kleine Anfrage der Linken zum “Sachstand `Löschen statt Sperren´” vom 20. Oktober 2010 hat sich herausgestellt, dass innerhalb des BKAs gerade einmal 6, 3 Vollzeitstellen für die Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zur Verfügung stehen. Nun habe ich die Bundesregierung befragt, ob sie diese - sehr gering anmutende - Mitarbeiterzahl für ausreichend hält.
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