Mitte Oktober verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten“. In der Pressemitteilung des BMI wird der Zustand, dass ein Großteil der heute verschickten Mails „abgefangen“ und „wie Postkarten mitgelesen“ werden kann, kritisiert. Hierdurch käme es zu dem Umstand, dass sich sowohl Absender als auch Empfänger nie sicher sein könnten, „mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist“ Diesen Zustand wolle man durch De-Mail beenden.
Auf heise online berichtete Detlef Borchers über die Kritik an dem Kabinettsentwurf, die vor allem von Notaren, Anwälten und Verbraucherschützern angebracht wurde. Viele der inhaltlichen Kritikpunkte wie zum Beispiel das Fehlen einer zeitgemäßen, durchgehend starken Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, teile ich und habe sie in einer Pressemittelung am 5. November 2010 thematisiert.
In dieser Pressemitteilung habe ich erklärt, dass DE-Mail nach dem jetzt vorgelegten Entwurf die geweckten Erwartungen bei Weitem nicht erfüllt: Der Dienst ist weder sicher, noch bürgerorientiert, noch zeitgemäß. Vor diesem Hintergrund habe ich die Bundesregierung aufgefordert, den vorgelegten Gesetzentwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten.
Außerdem wollte ich noch einmal verdeutlichen, dass es gut wäre, wenn ein ebenso vertrauenswürdiges wie verbraucherfreundliches staatliches E-Mail-Kommunikationsangebot auf freiwilliger Basis realisiert werden würde. Bürgerinnen und Bürger sollte es ermöglicht werden, sich unter Wahrung höchster Datenschutzstandards mit staatlichen Stellen auszutauschen.
Nun hat auch der Bundesrat in einer 20-seitigen Empfehlung für eine Stellungnahme, über die die Ministerpräsidenten bei der kommenden Sitzung abstimmen, erhebliche Bedenken an dem geplanten De-Mail-Gesetz zu Protokoll gegeben.
Auch der Bundesrat hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Entwurf dringend nachzubessern. Eine Eilbedürftigkeit sieht die Länderkammer angesichts der bisherigen Mängel des Entwurfs und der Komplexität der Vorschläge nicht. Insgesamt gehe ich also davon aus, dass die Bundesregierung, auch um die vom Bundesrat völlig zu Recht beanstandeten Punkte nachzubessern, ihr Vorhaben zunächst doch noch einmal verschieben wird.
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