Eine digitale Verwaltung hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Staat grundlegend zu verändern. Für Unternehmen kann sie bürokratische […]
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen ist eine Forderung, die wir als Grüne seit langem erheben. Entsprechende Initiativen, die sowohl wir […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Erst […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- […]
Gestern verhinderte die Große Koalition im Finanzausschuss des Bundestages, dass noch vor Ende der Wahlperiode über die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen entschieden werden kann. Auf Grüne Initiative hin hatten Netzpolitiker aller Fraktionen versucht, dieses lange überfällige Vorhaben aus dem Bundesrat noch durchs Parlament zu bringen – so fällt die Initiative der Diskontinuität anheim und müsste in der kommenden Legislaturperiode von neuem gestartet werden. Zuvor hatte die Freifunkszene dringlich an alle Fraktionen appelliert, das oft gelobte Freifunkengagement auch als Gesetzgeber konkret zu unterstützen und dafür dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
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