Angeichts der Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten hatte sich Konstantin am vergangenen Freitag enttäuscht gezeigt und vor allem die Haltung der SPD in dieser Frage kritisiert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine Kritik.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
Die Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schlägt hohe Wellen. Fünf Wahrheiten gehören zur Debatte. Sie zu leugnen, mag einem ein besseres Gefühl geben, redlich ist das nicht. Malte räumt mit Mythen rund um die heutige Abstimmung im Bundesrat auf und gibt Antworten auf Fragen hinsichtlich der einzelnen Akteutre und ihren Beweggründe für die jeweiligen Positionierungen.
Soeben hat die schwarz-gelbe BUndesregierung die von ihr seit langem angekündigte Initiative zur WLAN-Störerhaftung abgeblasen. Das Vorgehen von CDU/CSU und FDP ist ein erneuter politischer Offenbarungseid einer unfähigen Koalition, die ihr nächstes netzpolitisches Kernprojekt sang- und klanglos begräbt. Durch ihr Vorgehen dokumentieren CDU/CSU und FDP ein weiteres Mal ihre gesetzgeberische Unfähigkeit. Dass die Bundesregierung die klaren Aufforderungen, das Störerhaftungsrisiko effektiv einzuschränken und endlich für Rechtsklarheit zu sorgen, schlicht ignoriert und trotz der von ihr selbst als völlig unklar charakterisierten Rechtslage eine „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich" hält, ist skandalös.
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