Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Nachdem gestern im Bundestag das neue TKG nach kontroverser Diskussion verabschiedet wurde, hier eine Auswahl aus der Berichterstattung. Die Kritikpunkte der Oppositionsfraktionen, die geschlossen geben den Gesetzentwurf votierten, werden von den Journalist*innen unserem Eindruck nach stark betont. Erfolg für eine Bundesregierung sieht anders aus.
Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März vom Kabinett verabschiedete Vorlage. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet.
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