In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt – und beim Datenschutz komplett versagt.

War in ursprünglichen Entwürfen des Gesetzes noch eine Einwilligung des Bürgers für den Fall vorgesehen, dass Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an die Wirtschaft weitergegeben werden, sind die entsprechenden Passagen „kurz vor Ladenschluss“ noch durch die Koalition geändert worden – zu Lasten des Daten- und Verbraucherschutzes. Angesichts des Zeitpunkts der Verabschiedung des Gesetzes und den kurzfristigen Änderungen spricht Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), von einer „Nacht- und Nebelaktion“ der Koalition, die „das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen würde“.

Zwar ist eine grundsätzliche Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen, diese wird aber durch eine Ausnahmeregelung unterlaufen, welche Missbrauch Tür und Tor öffnet: Ein Widerspruch ist nicht möglich, wenn die Daten zum Abgleich mit bestehenden Daten verwendet werden, was, so steht zu befürchten, regelmäßig der Fall sein dürfte. CDU/CSU und FDP änderten das ursprünglich noch vorgesehene Opt-in also nicht nur in ein Opt-Out-Verfahren, sondern relativierten dieses noch zusätzlich. Vor diesem Hintergrund sieht auch Peter Schaar, seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz, die Änderung äußerst kritisch und befürchtet, dass durch sie die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird.

Keine Kontrolle über die eigenen Daten, keine wirksame Widerspruchsmöglichkeit und eine Speichererlaubnis für alle Lebenslagen bis die Server platzen – ganz offenbar haben sich in der selbsternannten Bürgerrechtspartei FDP doch wieder die Wirtschaftsinteressen zu 100% durchgesetzt.

Insgesamt ist die gesetzliche Neuregelung nichts anderes als ein vorgezogenes schwarz-gelbes Wahlkampfgeschenk an Adresshändler und die Werbeindustrie. Trotz massiver Kritik von Opposition und Datenschützern hatten CDU/CSU und FDP das Gesetz in der letzten Sitzungswoche verabschiedet, gegen die Stimmen von Grünen, SPD und Linken. Bevor das Gesetz 2014 in Kraft tritt, muss allerdings der Bundesrat noch zustimmen – und dort gibt es keine schwarz-gelbe Mehrheit. Als Grüne werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetzesvorhaben geändert wird.

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