In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
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