Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
Mit Hilfe des Internets gestaltet sich die Kommunikation zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern neu. Die Menschen nutzen die sich bietenden neuen Möglichkeiten und erheben den berechtigten Anspruch, sich aktiv in Politik einmischen zu können. In der Digitalisierung und der Durchdringung unseres Lebens durch das Internet liegen großen Chancen, Teilhabe, Transparenz und Mitbestimmung zu stärken. Bürgerbeteiligung ist für eine moderne Demokratie von zentraler Bedeutung. Als grüne Bundestagsfraktion nehmen wir den Wunsch nach mehr Dialog seit langem ernst. In der Vergangenheit haben wir verschiedene Beteiligungsinstrumente entwickelt und beziehen die Menschen schon heute in unsere parlamentarische Arbeit mit ein – z.B. durch die Diskussion und Weiterentwicklung parlamentarischer Initiativen im Vorfeld der Einbringung in den Bundestag. Es ist das Ziel der grünen Bundestagsfraktion, diese Beteiligungsinstrumente sukzessive weiter auszubauen. Mit dem neuen Onlineangebot auf www.gruene-bundestag.de, das am 25. April 2012 online geht, geht die Fraktion einen weiteren Schritt. Im Rahmen eines Fachgesprächs wollen wir uns über die neuen Chancen der politischen Kommunikation austauschen und unseren neuen Internetauftritt präsentieren.
Soeben ist der aktuelle Flyer der Bundestagsfraktion zur grünen Netzpolitik "Verantwortung für eine freies Netz" (pdf 882 KB) online gegangen. Der Flyer bemüht sich das weite Feld der Netzpolitik in seiner Gesamtheit zu beleuchten und die wichtigsten Schlagworte verständlich zu erklären. Die Texte stehen unter der CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0) Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns!
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