Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt (hier eine begleitende Pressemitteilung), die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet.

Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes die Untersuchung vor einem knappen Jahr in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten.

Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität – sowohl auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Die steigende Zahl der Meldungen bei http://respectmynet.eu hatte schon vor längerem gezeigt, dass sich Probleme hinsichtlich der diskriminierungsfreien Übertragung von Daten und Inhalten derzeit vervielfachen. Neben dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer hatte auch die Kommission dazu aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen. Als Grüne hatten wir uns an den Konsultationsprozessen beteiligt und sowohl den Telekommunikations-Regulierern als auch dem Generaldirektorat Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission die beiden Anträge zur Netzneutralität (BT-Drucksache 17/3688 und 17/7526) zugesandt, die wir als Grüne in dieser Legislatur zur Wahrung der Netzneutralität vorgelegt hatten. Hier findet Ihr mein Begleitschreiben an europäische Regulierer und Kommission, in dem ich auf die zunehmende Gefährdung der Netzneutralität hingewiesen habe.

Im Rahmen einer eigenen Projektgruppe hat sich auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages intensiv mit der Thematik beschäftigt. Hier findet Ihr den Zwischenbericht der Projektgruppe Netzneutralität (pdf 752 KB). Auch dort zeichneten sich bezüglich der Netzneutralität, anders als dies in anderen Projektgruppen der Fall war, große Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen ab. Auf gemeinsame Handlungsempfehlungen konnten sich die Mitglieder der Projektgruppe nicht einigen. Die unterschiedlichen Auffassungen spiegeln sich deshalb im Abschnitt “Sondervoten” wieder.

Wir haben es begrüßt, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im November 2011 mit großer Mehrheit in einer Entschließung zur Netzneutralität für die Wahrung dieses grundlegenden Prinzips, das den Erfolg des Internets erst möglich gemacht hat, ausgesprochen haben. In der Entschließung hatten die Abgeordneten die Europäische Kommission aufgefordert, sich stärker als bisher für die Durchsetzung des Prinzips der Netzneutralität einzusetzen. Des Weiteren wird die Kommission aufgefordert, nach der Veröffentlichung  der ersten Ergebnisse der von der Kommission in Auftrag gegebenen gemeinsamen Untersuchungsberichts der europäischen Regulierungsbehörden, innerhalb eines halben Jahres zu prüfen, ob es nicht angeraten scheint, einen europäischen Rechtsrahmen zur Sicherung der Netzneutralität vorzulegen, durch den ggf. eine Behinderung oder Blockierung von Inhalten, Diensten oder Anwendungen verhindert werden soll.

Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen. So hieß es von Seiten der Bundesregierung bislang, dass keine eklatanten Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität festgestellt werden konnten. Die letzte große Chance, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, hatte sich bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetz geboten. Nachdem die Bundesregierung bereits unseren Antrag „Gegen das Zwei-Klassen-Internet“ abgelehnt hatte, vertat sie leider auch diese Chance einer gesetzlichen Klarstellung und votierte gegen unseren grünen Änderungsantrag zur Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz ebenfalls abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde folgendes gefragt:

„Sieht die Bundesregierung angesichts einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und kürzlich vom Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation vorgelegten Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip des offenen Internets beziehungsweise die Netzneutralität verstoßen und auf deren Basis in Kürze neben der Kommission gegebenenfalls auch der EU-Rat Leitlinien zur Netzneutralität vorschlagen will und trotz der im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgehaltenen Absicht, dass entsprechende Entwicklungen „sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ will, noch immer keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage:

Ein freies Internet ist unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften. Wettbewerb und Transparenz bieten den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie und neutrale Datenübermittlung.

Das geänderte Telekommunikationsgesetz wird in diesem Sinne bedeutende Verbesserungen mit sich bringen: Anbieter sind zu Transparenz verpflichtet. Wird zukünftig festgestellt, dass Wettbewerb und Transparenz keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann die Bundesregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung grundsätzliche Anforderungen definieren, um ungerechtfertigte Behinderungen oder Verlangsamungen zu verhindern und eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur kann technische Anforderungen, insbesondere qualitative Mindeststandards, vorschreiben.

Durch den im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufene Fachdialog Netzneutralität hat die Bundesregierung die Grundlage für eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte und alle relevanten Kreise einbeziehende Debatte geschaffen. Hierbei werden auch die Erkenntnisse der Tätigkeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages sowie Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat die Pressemitteilung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) vom 9. März 2012 zur Kenntnis genommen und weist darauf hin, dass eine abschließende Auswertung der erhobenen Daten durch GEREK noch nicht erfolgt ist. Bis Ende Mai validieren beziehungsweise konsolidieren die nationalen Regulierungsbehörden die erhobenen Daten.

Die Bundesregierung stellt fest, dass GEREK die Studie noch nicht veröffentlicht hat und in der Presseerklärung vom 9. März 2012 lediglich auf die „am, häufigsten gemeldeten Netzwerksteuerungspraktiken“ Bezug genommen wird. Diese Aussage bedeutet nicht, dass Netzbetreiber den Zugang zum Internet mehrheitlich beschränken. Konkrete Rückschlüsse auf spezifische Gegebenheiten in einzelnen Mitgliedsstaaten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gezogen werden.“

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert. So ist es kritisch zu hinterfragen, ob die Änderung des TKG tatsächlich geeignet ist, die Netzneutralität zu sichern, oder ob es hier nicht einer gesetzlichen Regelung bedarf hätte, die ihrem Namen auch gerecht wird. Im Zuge der TKG-Änderung hatte es die Bundesregierung, wie von ganz verschiedenen Seiten zutreffend bemängelt wurde (exemplarisch sei an dieser Stelle auf den Kommentar von Kai Biermann verwiesen), verpasst, dass grundlegende Prinzip der Gleichberechtigung gesetzlich zu verankern und stattdessen Wirtschaftsinteressen eine höhere Priorität eingeräumt – obwohl die Opposition mit verschiedenen Anträgen versucht hatte, das Gebot der Netzneutralität in dem Gesetzentwurf zu verankern.

Auch der Verweis auf den im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ins Leben gerufene „Fachdialog Netzneutralität“, über den wir u.a. hier ausführlich berichtet hatten, ist kaum mehr als ein politisches Feigenblatt. Von realpolitischen Resultaten der Beratungen hat man – zumindest bislang – nichts vernommen.

Natürlich weist die Bundesregierung zu Recht darauf hin, dass der endgültige Bericht des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen (GEREK) noch nicht vorliegt. Dennoch sprechen die ersten Ergebnisse der Studie, die ganz bewusst von den Regulierungsstellen herausgegeben und nun an die nationalen Regulierungsbehörden zur Überprüfung weitergegeben wurden, natürlich eine deutliche Sprache.

Zur Erinnerung: Laut der vorab veröffentlichten Ergebnisse der GEREK-Untersuchung sei die vollständige Blockade oder das bewusste Verlangsamen von Peer-to-Peer-Verkehr (P2P) sowie von Internet-Telefonie via Voice over IP (VoIP) weit verbreitet – vor allem im Bereich des Mobilfunks. Um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, setzten die Provider laut GEREK auch durchaus umstrittene Techniken wie die „Deep Packet Inspection” (DPI) ein. Natürlich können zum jetzigen Zeitpunkt, noch keine konkreten Rückschlüsse auf spezifische Gegebenheiten in einzelnen Mitgliedsstaaten gezogen werden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, aber zu glauben, dass die von der GEREK europaweit festgestellten Praktiken ausgerechnet in Deutschland nicht praktiziert werden, grenzt beinahe an Naivität.

Die Bundesregierung will – das zeigt die Antwort auf meine Frage noch einmal deutlich – also weiterhin abwarten. Sie sieht noch immer nicht ein, dass ihr bisheriger „Laisser-faire”-Ansatz, den La Quadrature du Net zurecht der Europäischen Kommission in Sachen Netzneutralität vorgeworfen hat, gescheitert ist. Während die Kommission sich immerhin auf den Weg gemacht hat, die seit langem im Raum stehenden Fragen zu klären, wartet die Bundesregierung weiter ab. Da ist bedauerlich – auch weil nach der jüngsten Vorlage der Studie der Europäischen Regulierungsbehörden und der Ankündigung der Kommission, in Kürze weitere, konkrete Vorschläge zur Wahrung der Netzneutralität vorzuzulegen, immer wahrscheinlicher wird, dass es hier zu einer gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene kommt. Dass es die Bundesregierung, wie auch bei der EU-Datenschutzreform, vorzieht,  erneut im Bremserhäuschen zu sitzen, statt voranzugehen und sich für die für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft und die weitere Entwicklung eines freien und offenen Internets so elementare Netzneutralität abzusichern, ist mehr als bedauerlich.

Hier findet Ihr eine Übersicht aller unserer bisherigen Initiativen zur gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität.

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