Heute wurde der eGovernment Monitor 2022 veröffentlicht. An dieser Stelle erläutert Misbah Khan die Erwartungen der Grünen Bundestagsfraktion bezüglich dieses […]
Gerade haben Forscher der Uni Göttingen eine Studie veröffentlicht, über die u.a. heise berichtet hatte, nach der sich zahlreiche digitalpolitische […]
Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat eine Untersuchung über „Neue elektronische Medien und Suchtverhalten – Risiken, Bewältigungsstrategien und Präventionsmöglichkeiten“ durchgeführt. Der Abschlussbericht wird in Kürze veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Studie standen die Aufarbeitung der wissenschaftlichen Befunde zu Umfang und Folgen suchtartiger Mediennutzung, die Auseinandersetzung mit den verschiedenen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Anliegen, Interessenlagen und Werteorientierungen der involvierten Stakeholder sowie die Beschreibung politischer Handlungsmöglichkeiten. Mit einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung am 9. Juni 2016, 15.00 bis 17.00 Uhr, möchte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Debatte über das Thema weiter befördern.
Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag hat auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie eine Untersuchung mit dem Titel „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ durchgeführt. Aus Anlass der Veröffentlichung des Abschlussberichtes findet am Mittwoch, dem 16. Januar 2012, eine Expertenanhörung zweier Ausschüsse im Bundestag statt, an der u.a. auch die Leiter der Studie teilnehmen werden. Interessierte Gäste können sich ab sofort anmelden.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
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