Gestern hatten wir ausführlich über die heutige Pressekonferenz von Jan Philipp und der Co-Autorin einer unabhängigen Studie zur Vereinbarkeit des umstrittenen Abkommens zwischen der EU und den USA zum Austausch von Flugpassagierdaten mit den EU-Grundrechten berichtet. Die Studie analysiert grundrechtliche Probleme wie die Überwachung, die Fluggäste zu Verdächtigen macht. Darüber hinaus analysiert die Studie die Unterschiede zwischen den bisherigen Abkommen und dem aktuellen Vorschlag. An dieser Stelle stellen wir die Studie zum download zur Verfügung.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Gestern fand eine Veranstaltung des Branchenverbandes eco mit dem Titel “Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?” statt. Es wurde vor allem die Frage diskutiert, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen. Diese Debatte wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" ausspricht. Nun hat der Branchenverband eco eine Gegenstudie erstellen lassen.
Am Freitag, 10. Februar 2012, findet zwischen 9:30 und 13:00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8) ein Fachgespräch zum Thema "Die Zukunft der europäischen Demokratie" statt. Für uns Grüne ist klar: Die Antwort auf die derzeitigen Akzeptanzprobleme der EU muss auch in einer Stärkung der europäischen Demokratie liegen. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat eine Studie zur Zukunft der europäischen Demokratie in Auftrag gegeben. Die Autoren Ulrich K. Preuß und Claudio Franzius werden ihre Ergebnisse im Rahmen dieses Fachgesprächs öffentlich vorstellen: Sie plädieren für eine „lebendige Demokratie“ in der EU und machen konkrete Vorschläge, wie die EU langfristig gesichert werden kann.
Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
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