Das Bundeswirtschaftsministerium muss auch zivilgesellschaftliche Akteure zu geplanten Warnhinweismodellen anhören

 

Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Während die Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle entschieden ablehnt, hat das BMWi für den 15. März 2012 zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Hierzu hatte das BMWi von der Fachhochschule Köln eine Studie erstellen lassen, die sich für ein sogenanntes two-Strikes-Modell ausspricht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto, hatte die Studie Anfang Februar vorgestellt und als „wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie“ bezeichnet. Eine Gegenstudie von Prof. Hoeren (Universität Münster) lässt kaum  ein gutes Haar an dem Vorschlag. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet.

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Linken wurde nun bekannt, wer alles an dem Wirtschaftsdialog des BMWi teilnehmen wird. Insgesamt stehen 36 Organisationen und Unternehmen auf der Einladungsliste, wobei ein deutlicher Schwerpunkt bei Rechteinhabern und Verwertern liegt. Wie schon bei vorausgegangenen „Wirtschaftsdialogen“ wurden auch diesmal Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft nicht eingeladen.

Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen. So wurde  Vertreterinnen und Vertreter von AK Zensur, der Digiges und anderen auch nach mehrfacher schriftlicher Nachfrage eine Teilnahme an dem Dialog verwehrt.

Mitte vergangener Woche habe ich die Bundesregierung nach den Gründen ihrer Einladungspraxis befragt. Meine schriftliche Frage vom 8. März 2012 im Wortlaut:

Warum ist bei der von der Bundesregierung für den 15. März 2012 angekündigten Veranstaltung, in deren Rahmen sich die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen zu dem in einer durch das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie vorgeschlagenen Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen im Internet austauschen will, keine Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren vorgesehen und wäre es angesichts der zahlreichenden Stellungnahmen, die zu der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie erstellt wurden, nach Ansicht der Bundesregierung nicht angebracht, zumindest auch die Autorinnen und Autoren dieser Studien im Rahmen der Veranstaltung anzuhören?

Die Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Wie die Bundesregierung jedoch bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken ausführte, sei es explizites Ziel der Veranstaltung am 15. März, die weitere Kooperation zwischen Rechteinhabern und Diensteanbietern zu fördern und diese zu ermuntern, „einvernehmliche Lösungen bei der Bekämpfung der Internetpiraterie zu finden“. Nach einer solchen Diskussion im „kleinen Kreis“ solle dann später über die weiteren Schritte entschieden werden. Hier, so zumindest die Zusicherung des Bundeswirtschaftsministerium im bisherigen Email-Verkehr mit den  zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern, die Einlass zu der nun stattfindenden Veranstaltung begehrt hatten, sollen auch deren Interessen im weiteren Beratungsprozess berücksichtigt werden. An diese Zusage werden wir die Bundesregierung zu gegebener Zeit – auch und gerade vor dem Hintergrund der Ankündigung des BMWI, noch „im ersten Halbjahr 2012“ zu einer Entscheidung in Sachen Warnhinweismodelle kommen zu wollen, erinnern.

Am Wochenende haben wir im Rahmen des von Jan Philipp auf der Cebit veranstalteten Barcamps (heise-Artikel) unsere Ablehnung der Überlegungen des Ministeriums im Rahmen eines Flashmobs auf dem Messestand des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich zum Ausdruck gebracht. Malte hat Bilder der Aktion in seinem Blog. Alle Bilder dieser Aktion stehen unter der Lizenz CC BY-ND 3.0.

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