Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Gestern fand eine Veranstaltung des Branchenverbandes eco mit dem Titel “Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?” statt. Es wurde vor allem die Frage diskutiert, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen. Diese Debatte wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" ausspricht. Nun hat der Branchenverband eco eine Gegenstudie erstellen lassen.
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